Meisterbrief - Schmuckmeisterbrief der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-StadeMeisterfeier,
Bartel / Handwerkskammer

Fragen zur Meisterausbildung (FAQs)

Allgemein

Wer sich für eine Fortbildung zum Meister entscheidet, verbessert nicht nur seine eigene Leistungsfähigkeit und Fachkompetenz, sondert schafft sich auch vielfältige Karriereperspektiven im Handwerk. In einigen Berufen ist der Meisterbrief die Voraussetzung einen eigenen Betrieb führen zu dürfen.

Damit sich jeder umfassend auf die Meisterprüfung vorbereiten kann, bieten die Technologiezentren der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade in zahlreichen Handwerksberufen Meistervorbereitungskurse an.

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Ob ein Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifikation für ein individuelles Gründungsvorhaben benötigt wird, hängt von dem geplanten Leistungsangebot ab. Bevor mit der Umsetzung der Geschäftsidee begonnen wird, sollte dies in jedem Fall durch Kontaktaufnahme mit derHandwerksrolle geklärt werden.
 

Prüfung

Für die Meisterprüfung muss ein Gesellen- bzw. Facharbeiterabschluss nachgewiesen werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Zulassung ohne Berufsabschlussprüfung oder mit weniger als drei Jahren praktischer Tätigkeit möglich. Aufgrund vorheriger Abschlüsse wie z. B. Meistertitel, Ingenieurstudium oder Technikerausbildung kann in Einzelfällen eine Befreiung von Fächern oder Teilen der Meisterprüfung erfolgen.
Die handwerkliche Meisterprüfung ist ein staatlicher Nachweis über die Befähigung, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und die Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden, sowie für das Vorhandensein der notwendigen fachlichen, betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse.

Die Meisterprüfung besteht aus den vier folgenden Prüfungsteilen:

  • Teil I:     Praktischer Teil (Meisterprüfungsprojekt und Situationsaufgabe)
  • Teil II:    Fachtheoretischer Teil
  • Teil III:  Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil
  • Teil IV:  Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
Alle Prüfungsteile sind rechtlich selbstständig und können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Teile III und IV vor den Teilen I und II abzulegen.

Ja.

Prüfungsteilnehmer, die bereits den Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der HWO absolviert haben, werden vom Teil III befreit.

Wer die Ausbildereignungsprüfung nachweist, wird vom Teil IV der Meisterprüfung befreit.

Weitere Befreiungen sind als Einzelfallentscheidung möglich. Hierzu benötigen wir die erforderlichen Unterlagen und auf jeden Fall einen Rahmenlehrplan und gegebenenfalls die Prüfungsordnung  der absolvierten Prüfung.

Die Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade nehmen in 21 verschiedenen Gewerken die Meisterprüfung ab:

  • Augenoptiker
  • Bäcker
  • Bestatter
  • Dachdecker
  • Elektrotechniker
  • Fahrzeuglackierer
  • Feinwerkmechaniker
  • Fliesenleger
  • Friseure
  • Informationstechniker
  • Installateur- und Heizungsbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Landmaschinenmechaniker
  • Maler und Lackierer
  • Maurer und Betonbauer
  • Metallbauer
  • Müller
  • Steinmetz und Steinbildhauer
  • Tischler
  • Zimmerer 
Zuständigkeit

Sofern wir für Ihr Gewerk einen Prüfungsausschuss vorhalten, können Sie die Prüfung bei uns ablegen, wenn Sie in unserem Bezirk

  • Ihren ersten Wohnsitz haben oder
  • in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
  • eine Maßnahme zur Meistervorbereitung besuchen oder
  • ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe selbstständig betreiben.

Ausnahmen hiervon sind möglich.

Die Anmeldung muss schriftlich bei der Handwerkskammer erfolgen.

 Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung (PDF)

Bitte füllen Sie diesen aus und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein:

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse
Friedenstraße 6
21335 Lüneburg

oder

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse
Burgplatz 2 + 2a
38100 Braunschweig

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Kopie der Geburtsurkunde oder Kopie vom Personalausweis
  • Gesellenprüfungs- oder Abschluss- bzw. Facharbeiterprüfungszeugnis in beglaubigter Form
  • Falls die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk als die Gesellenprüfung abgelegt werden soll, benötigen wir eine detaillierte Arbeitsbescheinigung über 2 Jahre Gesellentätigkeit
  • Eventuell  Zeugnis über abgelegte Meister-/Technikerprüfungen beziehungsweise sonstige anrechenbare Prüfungen in beglaubigter Form (z. B. Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung, Ausbildereignungsprüfung)
  • Eventuell Freigabe einer anderen Handwerkskammer, falls dort bereits eine Zulassung erfolgt ist, beziehungsweise die Teile I und II der Meisterprüfung abgelegt werden

Die aktuelle Höhe der Prüfungsgebühren für Teil I finden Sie  hier und für die Teile II bis IV  hier.

Förderung

Die Meisterausbildung ist immer eine lohnenswerte Investition in die eigene Zukunft. Verschiedene Förderprogramme (z.B. Meisterprämie und Aufstiegs-BAföG) bieten finanzielle Unterstützung auf dem Weg zum Meistertitel.

Laut Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO) können die einzelnen, nicht bestandenen Teile der Meisterprüfung, dreimal wiederholt werden.

Der Prüfling kann auf Antrag von bestandenen Handlungsfeldern befreit werden. Eine Befreiung ist allerdings nur möglich, wenn sich der Prüfling innerhalb von drei Jahren nach Zugang des Nichtbestandenenbescheids zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die jeweilige Gebühr richtet sich nach der Höhe der Meisterprüfungsgebühr.

Ist die Meisterprüfung auch nach dem vierten Versuch nicht bestanden, kann die Meisterprüfung in diesem Handwerk nicht mehr abgelegt werden.

Am letzten Prüfungstag aller vier Prüfungsteile werden ein Meisterprüfungszeugnis mit Noten sowie ein Meisterbrief im DinA4-Format ausgehändigt.

Für die Meisterprüfungsabsolventen eines Jahres (gerechnet vom 01.01. bis 31.12.) der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, findet einmal jährlich eine große  Meisterfeier in Braunschweig statt. Hier erhalten die Jungmeister*innen im Rahmen der Ehrung ihren Schmuckmeisterbrief ausgehändigt.

Zweitschriften können kostenpflichtig bestellt werden.

 Antrag auf Zustellung einer Zweitschrift (Meisterprüfung) (PDF)

Den Antrag reichen Sie hier ein:

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse
Friedenstraße 6
21335 Lüneburg

oder

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig

 

Förderung

Für die Teilnehmer*innen von Meisterkursen und ähnlichen Aufstiegsfortbildungen gibt es das sogenannte "Aufstiegs-BAföG" (früher: "Meister-BAföG“). Es wird durch das  Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt und von Bund und Ländern gemeinsam getragen.

Informationen und Anträge für das Aufstiegs-BAföG erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Grundsätzlich gilt: Der Antrag muss immer vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme gestellt werden!

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsberatung:

Standort Braunschweig

Standort Lüneburg

Thorsten Lange

Tel. 04131 712-453

Fax 04131 712-400

thorsten.lange--at--hwk-bls.de

Standort Stade

Anke Ott

Tel. 04141 6062-40

Fax 04141 6062-91

ott--at--hwk-bls.de



 

Bachelor Professional

Ergänzend zum Meistertitel wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, die Bezeichnung „Bachelor Professional“ eingeführt. Wer eine Meisterprüfung besteht, erhält zusätzlich die neue Abschlussbezeichnung "Bachelor Professional".

Mit der neuen Bezeichnung soll die berufliche Bildung attraktiver gemacht werden. Der Begriff ist international ausgerichtet und soll die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung zum Ausdruck bringen.

Nein, der Meisertitel wird durch die neue Bezeichnung lediglich ergänzt. Das heißt, wer eine Meisterprüfung besteht, erhält zusätzlich die neue Abschlussbezeichnung "Bachelor Professional".

Umgekehrt ersetzt aber ein Abschluss der Fortbildungsstufe "Bachelor Professional“ nicht die Meisterprüfung. Einen Meistertitel erwirbt weiterhin nur, wer eine Meisterprüfung auch erfolgreich absolviert hat.

Alle Personen, die eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben, können den Titel "Bachelor Professional" führen.

Auf Wunsch kann bei der Handwerkskammer eine Zweitschrift des Meisterprüfungszeugnisses mit dem neuen Titel beantragt werden. Die Kosten hierfür betragen zurzeit 60,00 Euro (Stand: 12.03.20). Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte das Formular   Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift (Meisterprüfung) (PDF).

Ein neuer Meisterbrief kann jedoch nicht ausgestellt werden, da es sich hierbei nicht um eine öffentliche Urkunde gemäß §§ 415 ff Zivilprozessordnung sondern nur um einen zusätzlichen Schmuckbrief handelt.

Jede Person kann selbst bestimmen, welchen Titel sie im Geschäftsverkehr nutzen möchte. Ob dies der Meistertitel, der Titel „Bachelor Professional“ oder beide Titel sind, kann also frei gewählt werden.

Werden beide Titel verwendet, ist die Reihenfolge nicht vorgegeben, da beide Titel gleichwertig sind, es besteht also kein Rangverhältnis zwischen den Titeln.

Bachelor Professional im xxx-Handwerk.

Beispiel: Ein*e Meister*in im Fliesenlegerhandwerk nennt sich "Bachelor Professional im Fliesenlegerhandwerk".

Nein, die Fortbildungsbezeichnung "Bachelor Professional" soll es künftig auch in anderen Bereichen geben. Zum Beispiel ist davon auszugehen, dass künftig auch Industriemeister*innen den Titel "Bachelor Professional" nutzen könnten.
Während es für den Meistertitel mit „me.“ eine offizielle Abkürzung gibt, gibt es für den Bachelor Professional zurzeit (noch) keine Abkürzung.

Meisterfeier

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade veranstaltet einmal im Jahr eine zentrale Meisterfeier in Braunschweig. Alle Meisterinnen und Meister eines Kalenderjahres (1.1. – 31.12.) werden automatisch zur Meisterfeier im darauffolgenden Jahr eingeladen.

Beispiel: Wer die Meisterprüfung am 1. März 2023 erfolgreich bestanden hat, wird – so wie alle anderen, die im Jahr 2023 erfolgreich ihre Meisterprüfung bestehen – zur Meisterfeier 2024 eingeladen.

Die Meisterfeier bildet den feierlichen Abschluss Ihrer Meisterausbildung. Daher laden wir Sie, Ihre Familie, die Prüfungsausschüsse, die Dozentinnen und Dozenten aus den Vorbereitungskursen sowie Vertreter*innen aus Politik und Wirtschaft einmal im Jahr zu einer großen Feierstunde ein. Neben der Übergabe Ihres Schmuckmeisterbriefes dürfen Sie sich auf ein buntes Rahmenprogramm freuen. Im Anschluss laden wir alle Gäste zum Get-together und Essen ein.

Ja, alle Meisterinnen und Meister erhalten auf der Meisterfeier ihren Schmuckbrief, jedoch nicht vorab.  Diejenigen, die nicht an der Meisterfeier teilnehmen, erhalten ihren Schmuckmeisterbrief automatisch im Anschluss auf dem Postweg. Bitte denken Sie daher daran, uns etwaige Namens- und/oder Adressänderungen vorab per E-Mail (meisterfeier@hwk-bls.de) mitzuteilen.

Wenn sich Ihr Name ändert, nachdem Sie Ihre Meisterprüfung abgelegt haben, kann diese Namensänderung unter Vorlage eines amtlichen Dokuments auf dem Schmuckmeisterbrief berücksichtigt werden. Bis zur Meisterfeier erfolgt dies kostenlos. Später ist dafür ein Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift (PDF) notwendig. Dieser ist kostenpflichtig. Eine Namensänderung auf der Zweitschrift des Meisterzeugnisses ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Bitte teilen Sie uns Ihre Namensänderung immer mit, damit Postsendungen (z. B. Einladungsversand zur Meisterfeier) auch zugestellt werden können.

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse einfach per E-Mail (meisterfeier@hwk-bls.de) mit, damit wir Ihre Kontaktdaten aktualisieren können.

Wenn Sie Ihre (Teil-)Meisterprüfung vor einem fachlich zuständigen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade abgelegt haben, erhalten Sie Ihren Schmuckmeisterbrief automatisch im Rahmen der Meisterfeier. Sie müssen den Schmuckmeisterbrief weder beantragen, noch etwas dafür zahlen.

Sollte Ihnen einmal ein Dokument – Meisterzeugnis oder Schmuckbrief – verloren gegangen sein, können Sie hierfür kostenpflichtig eine Zweitschrift anfordern. Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Formular:

 Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift Meisterprüfung (PDF)

Seit dem 1. Januar 2020 dürfen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister den Zusatztitel „Bachelor Professional“ tragen. Dies wird so auf jedem Meisterzeugnis ausgewiesen.