ÜLU, Unterricht, Fort- und Weiterbildung
Heiko Kubenka

50 % der Kosten können auf Antrag erstattet werdenZuschuss zur Prüfungsvorbereitung

Über das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ können sich besonders von der Corona-Pandemie betroffene Ausbildungsunternehmen im Jahr 2021 einen Zuschuss zu den Kosten externer Prüfungsvorbereitungslehrgänge sichern. Der Zuschuss beträgt 50 % der entstandenen Kosten, maximal 500 Euro je Auszubildenden.

Für die Beantragung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Erhebliche Betroffenheit des Ausbildungsbetriebes durch die Corona-Pandemie.
  • Abschlussprüfung wird voraussichtlich ganz oder teilweise im Laufe des Jahres 2021 abgelegt.
  • Auszubildende müssen regelmäßig an den Lehrgängen teilnehmen und dürfen an den Kosten für den Lehrgang nicht beteiligt werden.


Anträge können vom Stammausbildungsbetrieb direktonline gestellt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Siehier.

Wann gilt ein Unternehmen als besonders betroffen?

  • Der Stammausbildungsbetrieb hat im Jahr 2020 oder 2021 vor der Vereinbarung der Auftrags- oder Verbundausbildung von der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld bezogen oder

  • Umsatzrückgang von mindestens 30 % in einem Monat im Zeitraum April 2020 bis Dezember 2021 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat. Bei Gründung nach April 2019 sind zum Nachweis des Umsatzeinbruches von mindestens 30 % in einem Monat der Durchschnitt der Umsätze von November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.


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