Fort- und Weiterbildung in den Technologiezentren der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
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Das neue Aufstiegs-BAföG bietet viele Verbesserungen.Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG

Wer sich weiterbilden möchte, kann von mehr finanzieller Unterstützung profitieren. Die Konditionen für das Aufstiegs-BAföG wurden zum 1. August 2020 erheblich verbessert. Geförderte können sich auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen.

Änderungen im Überblick

  • Einführung der stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau"
  • Ausbau der Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte zu einem Vollzuschuss
  • Erhöhung des einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlags für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro
  • Erhöhung des Zuschussanteils zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 40 Prozent auf 50 Prozent
  • Anstieg des Belohnungserlasses von 40 Prozent auf 50 Prozent
  • Erweiterung der sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener
  • Vollständiger Erlass der Darlehensschuld bei Existenzgründung


Gefördert wird jetzt nicht mehr nur die gezielte Vorbereitung auf ein Fortbildungsziel, sondern auf Abschlüsse aller Fortbildungsstufen bis zum "Master-Niveau" – zum Beispiel Fortbildungen zum*zur Servicetechniker*in, Meister*in und Betriebswirt*in. Auch Teilzeit-Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe mit weniger als 400 Stunden sind unter den neuen Bedingungen förderfähig.

Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis zu 15.000 Euro) und das Meisterstück (bis zu 2.000 Euro) wird einkommens- und vermögensunabhängig jeweils hälftig als Zuschuss und zinsgünstiges KfW-Darlehen gewährt. Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsmaßnahme werden auf Antrag 50 % des noch bestehenden Darlehens erlassen. Wer innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen neu gründet oder ein bestehendes Unternehmen übernimmt, profitiert von einer vollständgen Umwandung des Restdarlehens in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Wer eine Fortbildung in Vollzeit absolviert, kann zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Dieser besteht aus einem Vollzuschuss, der sich an der Familiengröße orientiert. Alleinerziehende erhalten für die Betreuung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren einen zusätzlichen Zuschuss. Die Höhe des Unterhaltsbeitrags hängt vom Einkommen und Vermögen des Antragstellenden und des Ehegatten ab; das Einkommen der Eltern ist nicht von Bedeutung. Die geltenden Freibeträge für Einkommen und Vermögen wurden deutlich erhöht.

Antragsstellung

Anträge sind bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu stellen. Eine Altersbegrenzung besteht nicht. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellungen finden Sie bei der NBank.

Ansprechpartner*in

Die Weiterbildungsberater*innen unterstützen bei der individuellen Karriereplanung, bei der Suche nach passenden Angeboten und erstellen ein maßgeschneidertes Bildungskonzept.

 

Lüneburg

Thorsten Lange

Tel. 04131 712-453

Fax 04131 712-400

thorsten.lange--at--hwk-bls.de

Stade

Anke Ott

Tel. 04141 6062-40

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