hannesharnack.de - Merle Busch

Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik

Hochvolt(HV)-Systeme werden auch im Land- und Baumaschinenhandwerk zunehmend eingesetzt. Damit Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden jedoch Arbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten mit Hochvolt-Komponenten übernehmen können, ist eine entsprechende Qualifizierung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Information 209-093 erforderlich. Auf Basis der Anforderungen der DGUV und in Abstimmung mit Herstellern, Handwerk, Handel, dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und den zuständigen Berufsgenossenschaften, wurde die bundesweit standardisierte Fortbildung "Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik"  entwickelt. Der fünftägige Lehrgang trägt zur Arbeitssicherheit für die Hochvolt-Technik, zur Gefährdungsbeurteilung und der damit verbundenen, praktischen Durchführung von Arbeiten an Hochvoltsystemen der Land- und Baumaschinentechnik sowie an Flurförderzeugen bei.

Mit dem Besuch des Lehrgangs und dem Bestehen der anschließenden Prüfung kann sichergestellt werden, dass im Unternehmen Mitarbeitende für Arbeiten an HV-Systemen gemäß der DGUV 209-093 qualifiziert und befähigt sind.

Inhalte

  • Kenntnisse von relevanten Normen und Gesetzen
  • Elektronische Grundkenntnisse
  • Alternative Kraftstoffe und Antriebe
  • HV-Konzept der LandBauTechnik
  • Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von HV-Fahrzeugen und -Komponenten
  • Elektrische Gefährdung und Erste Hilfe, Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen sowie allgemeine Sicherheitsregeln
  • Fachverantwortung
  • Praktisches Vorgehen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und -Systemen
  • Praktische Übungen und Demonstrationen


 

Schulungsvoraussetzungen

  • Meister und Gesellen in der Land- und Baumaschinentechnik oder
  • Personen mit einer Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf mit langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) im LandBauTechnik-Bereich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung bspw. durch eine Eignungsuntersuchung E FSÜ (Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, ehemals G25, nicht älter als 3 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung, nicht älter als 2 Jahre)

Diese müssen vor Beginn durch den Teilnehmenden nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass ohne die Erbringung der angeführten Nachweise eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich ist!

 

Dauer

Die theoretischen und praktischen Inhalte werden in fünf Tagesmodulen mit insgesamt 46 Unterrichtseinheiten (inklusive Prüfung) vermittelt.



 

Abschluss

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093).

Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, das durch eine eintägige Qualifikationsauffrischung verlängert werden kann.



Fachkundige Person Hochvolt (FHV) vs. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFffT)

Welche Weiterbildung wird wofür benötigt?

Gegenüberstellung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFffT) vs. Fachkundige Person Hochvolt (FHV)
Bolhuis / Handwerkskammer





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