Symbolbild E-Kfz
hannesharnack.de - Hannes Harnack

Zertifikate für sicheres Arbeiten

Um bestimmte Arbeiten im Kraftfahrzeugtechniker- sowie Land- und Baumaschinenmechatronikerhandwerk ausführen zu dürfen, müssen Qualifikationen erworben werden. „Damit wird sichergestellt, dass Arbeiten, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweisen, nur von entsprechend fachkundigem Personal aus- und durchgeführt werden. Mit dem erfolgreichen Besuch unserer Lehrgänge werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die vorgeschriebene Sachkunde erworben“, erklärt Weiterbildungsberaterin Anke Ott. Besteht der Bedarf, mehrere Mitarbeitende gleichzeitig zu schulen, bieten sich firmenindividuelle Schulungen an. „Firmenschulungen haben den Vorteil, dass Termin und Ort unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange abgestimmt werden“, weiß Ott.

Kurse

Abgasuntersuchungsschulungen (AU)

Um Abgasuntersuchungen in den Bereichen AUK, G-Kat, Diesel-PKW und Diesel-LKW ab 2,8 t durchzuführen, müssen die AU-Verantwortlichen eine entsprechende Schulung besuchen, die mit einem TAK-Zertifikat abschließt. Die Erstschulung qualifiziert für einen Zeitraum von 36 Monaten
und muss nach Ablauf der drei Jahre in Form einer Wiederholungsschulung aufgefrischt werden. Die Erst- und Wiederholungsschulungen werden in vier Modulen angeboten: AUK, G-Kat, Diesel-PKW und Diesel-LKW. Die Module können jeweils einzeln oder zusammen zum Vorteilspreis
gebucht werden.

 Termine



Sachkundenachweis Fahrzeugklimaanlagen

Personen, die Klimaanlagen in Fahrzeugen reparieren oder warten, müssen laut Chemikalien-Klimaschutzverordnung über eine entsprechende Sachkunde verfügen. Durch den Besuch unseres eintägigen Lehrgangs wird diese Sachkunde erworben. Der Lehrgang vermittelt grundlegendes Wissen über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen sowie zur Durchführung einer Klimaanlagenwartung.

 Termine



Fachkundige für Arbeiten an hochvolt-eigensicheren Systemen

In der Fahrzeugtechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Um Arbeiten an diesen Systemen durchführen zu dürfen, ist die Zusatzausbildung „Fachkundiger an HV-eigensicheren Systemen“ erforderlich (DGUV Information 209-093). Mit dieser Zusatzausbildung dürfen HV-Systeme spannungsfrei geschaltet und selbst Arbeiten an spannungsfreien HV-Fahrzeugen  durchgeführt oder andere Mitarbeitende unterwiesen werden, damit diese bestimmte festgelegte Tätigkeiten unter Aufsicht durchführen dürfen.

 Termine



Sachkundenachweis Airbag und Gurtstraffer

Airbags und Gurtstraffer sind pyrotechnische Systeme und unterliegen damit dem  Sprengstoffgesetz. Arbeiten an diesen Systemen – zum Beispiel der Ein- und Ausbau von Airbags – dürfen laut Gesetz nur von geschultem Personal ausgeführt werden. Außerdem muss eine verantwortliche Fachkraft benannt werden. Durch die erfolgreiche Teilnahme an unserer Schulung wird die eingeschränkte Fachkunde (P1) für den Bereich Airbag und Gurtstraffer
nach § 4 Abs. 3 der 1. Sprengstoffverordnung erworben.

 Termine



Sicherheitsüberprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Landmaschinen

Die Sicherheitsprüfung gemäß § 29 StVZO darf nur von SP-Fachkräften durchgeführt werden, die eine entsprechende SP-Schulung nachweisen können. Das Schulungs-Zertifikat ist 36 Monate gültig und muss spätestens nach Ablauf der 3-Jahres-Frist in Form einer Wiederholungsschulung
erneuert werden.

 Termine



Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik

Auch in der Nutzfahrzeug- und Landmaschinentechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Um der gesetzlichen Verpflichtung und Verantwortung für sicheres Arbeiten und Unfallverhütung an Hochvolt-Fahrzeugen nachzukommen, müssen nach der DGUV Fachkundige Personen für Hochvolt qualifiziert werden. Die spezifischen Belange der Land- und Baumaschinenbranche kommen in der bundesweit standardisierten Fortbildung „Fachkundige
Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik“ zum Ausdruck.

 Termine



Hinweis

Die Corona-Sonderregeln, die eine Fristüberschreitung der Wiederholungsschulungen
erlaubten, sind ausgelaufen. Die Gültigkeit der Zertifikate sollten geprüft werden.



Fragen?

Thorsten Lange

Tel. 04131 712-453

Fax 04131 712-400

thorsten.lange--at--hwk-bls.de

Anke Ott

Tel. 04141 6062-40

Fax 04141 6062-91

ott--at--hwk-bls.de