Schwalbe auf Nest
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Schutz für Spatz und Schwalbe

Wer alte Häuser saniert, sollte frühzeitig auf tierische Bewohner achten.

Viele Häuser bieten nicht nur Wohnraum für Menschen, sondern auch für geschützte Vogelarten oder Fledermäuse. Das hat Auswirkungen auf die Arbeiten an diesen Gebäuden, zum Beispiel bei einer Sanierung. Grundsätzlich ist zwar der Hausbesitzende verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass geschützte Tierarten durch die Baumaßnahme nicht bedroht oder vertrieben werden. Aber auch Handwerksbetriebe können belangt werden. Und das kann gravierende Folgen haben: So kann das Zerstören der Nester oder Quartiere mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und das Töten einer besonders geschützten Art sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Es empfiehlt sich daher, schon vorab zu prüfen, ob das Gebäude von geschützten Tieren bewohnt wird. Denn werden erst während der Sanierung Nester brütender Vögel, Eier oder Jungvögel gefunden, muss der Bau unterbrochen werden - und so ein Baustopp kann teuer werden. Daher sollten alle Beteiligten schon vor Beginn der Baumaßnahme auf entsprechende Hinweise achten: Fledermäuse nutzen zum Beispiel gern Spalten am Haus, Mauersegler umfliegen abends ihr Quartier oder Spatzen verraten ihre Nester unter den Dächern durch das Tschilpen auf der Dachrinne. Wer Tiere oder ihre Nester findet, sollte mit seiner zuständigen Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufnehmen. Unterstützung und Beratung bietet auch der Naturschutzbund, kurz NABU. Er bietet außerdem einen besonderen Service für Hauseigentümer und verleiht auf Antrag eine Plakette, die nach Beendigung der Baumaßnahme an dem Gebäude befestigt werden kann, um auf den Beitrag des Hausbesitzers zum Artenschutz hinzuweisen.



 

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Artenschutz am Gebäude am 19.01.2023

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