
Weiterbildungsstipendium"Ohne Stipendium hätte ich meinen Meister nicht gemacht"
Wer seine Ausbildung besonders erfolgreich abschließt, hat gute Chancen auf das Weiterbildungsstipendium.
„Wir vergeben wieder rund 50 Stipendienplatze für das nächste Jahr“, sagt Eicke Klepper als zuständiger Ansprechpartner bei der Handwerkskammer. Über das Weiterbildungsstipendium lassen sich fachliche Lehrgänge - zum Beispiel die Ausbildung zum Handwerksmeister oder Fachwirt - aber auch fachübergreifende Lehrgänge - wie EDV oder Intensivsprachkurse fördern. Das Stipendium läuft in der Regel über drei Jahre (Aufnahmejahr und zwei weitere) und beinhaltet Zuschüsse von bis zu 8.100 Euro. „Ich empfehle jedem, der die Voraussetzungen erfüllt, sich zu bewerben. Der erste Schritt ist das Ausfüllen des Interessentenformulars auf unserer Website. Unsere Stipendiaten profitieren von einer unbürokratischen finanziellen Unterstützung, die sich auch mit weiteren Förderungen wie dem Aufstiegs-BAföG kombinieren lässt“, sagt Klepper.
Von dem Weiterbildungsstipendium hat auch Mahmoud Al Haj Ali profitiert. Der 22-jahrige Syrer hat seine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker verkürzt und so gut abgeschlossen, dass er die Voraussetzungen für das Stipendienprogramm erfüllte. „Ich wollte eigentlich studieren und hatte dafür extra noch mein Fachabi gemacht. Doch das Stipendium hat mir den Besuch der Meisterschule ermöglicht, sodass ich mich gegen die Hochschule und für die Meisterschule entschieden habe“, erklärt Al Haj Ali. Mittlerweile hat Mahmoud Al Haj Ali die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt. Als Kraftfahrzeugtechnikermeister will er noch ein paar Jahre berufliche Erfahrungen sammeln, bevor er sich dann selbstständig macht. „Das Weiterbildungsstipendium ist eine super Sache. Ohne Stipendium hatte ich nicht meinen Meister gemacht“, sagt der Stipendiat.
Voraussetzungen
Antragstellende müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Außerdem dürfen sie zum Aufnahmezeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch Anrechnungszeiten (z. B. Mutterschutz, Elternzeit, freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst) kann auch eine spätere Aufnahme erfolgen.
Bewerbung
Bewerbungen zum 1. Januar 2024 sind bis Mitte November online möglich: www.hwk-bls.de/weiterbildungsstipendium