Symbolbild Meisterkurs - Weiterbildung
argum / Falk Heller

Weiterbildungsstipendium"Ohne Stipendium hätte ich meinen Meister nicht gemacht"

Wer seine Ausbildung besonders erfolgreich abschließt, hat gute Chancen auf das Weiterbildungsstipendium.

„Wir vergeben wieder rund 50 Stipendienplatze für das nächste Jahr“, sagt Eicke Klepper als zuständiger Ansprechpartner bei der Handwerkskammer. Über das Weiterbildungsstipendium lassen sich fachliche Lehrgänge - zum Beispiel die Ausbildung zum Handwerksmeister oder Fachwirt - aber auch fachübergreifende Lehrgänge - wie EDV oder Intensivsprachkurse fördern. Das Stipendium läuft in der Regel über drei Jahre (Aufnahmejahr und zwei weitere) und beinhaltet Zuschüsse von bis zu 8.100 Euro. „Ich empfehle jedem, der die Voraussetzungen erfüllt, sich zu bewerben. Der erste Schritt ist das Ausfüllen des Interessentenformulars auf unserer Website. Unsere Stipendiaten profitieren von einer unbürokratischen finanziellen Unterstützung, die sich auch mit weiteren Förderungen wie dem Aufstiegs-BAföG kombinieren lässt“, sagt Klepper.

Von dem Weiterbildungsstipendium hat auch Mahmoud Al Haj Ali profitiert. Der 22-jahrige Syrer hat seine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker verkürzt und so gut abgeschlossen, dass er die Voraussetzungen für das Stipendienprogramm erfüllte. „Ich wollte eigentlich studieren und hatte dafür extra noch mein Fachabi gemacht. Doch das Stipendium hat mir den Besuch der Meisterschule ermöglicht, sodass ich mich gegen die Hochschule und für die Meisterschule entschieden habe“, erklärt Al Haj Ali. Mittlerweile hat Mahmoud Al Haj Ali die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt. Als Kraftfahrzeugtechnikermeister will er noch ein paar Jahre berufliche Erfahrungen sammeln, bevor er sich dann selbstständig macht. „Das Weiterbildungsstipendium ist eine super Sache. Ohne Stipendium hatte ich nicht meinen Meister gemacht“, sagt der Stipendiat.

Voraussetzungen

Antragstellende müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Berufsabschlussprüfung im Durchschnitt mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote mindestens 1,9)
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen praktischen Leistungswettbewerb (1. bis 3. Platz auf Landesebene)
  • Begründeter Vorschlag eines Betriebs oder der Berufsschule 

Außerdem dürfen sie zum Aufnahmezeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch Anrechnungszeiten (z. B. Mutterschutz, Elternzeit, freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst) kann auch eine spätere Aufnahme erfolgen.



Bewerbung

Bewerbungen zum 1. Januar 2024 sind bis Mitte November online möglich: www.hwk-bls.de/weiterbildungsstipendium



Ihr Ansprechpartner ist Ihnen bei Fragen gern behilflich Handwerkskammer

Eicke Klepper

Nachwuchswerbung und Ausbildungsberatung

Friedenstraße 6

21335 Lüneburg

Tel. 04131 712-121

Fax 04131 712-213

eicke.klepper--at--hwk-bls.de