Informationen für ehrenamtliche Prüfer

Im Handwerk werden die Zwischenprüfungen, Gesellenprüfungen bzw. Abschlussprüfungen von ehrenamtlichen Prüfern abgenommen. Diese Prüfer sind selbst Handwerker. Hier können Sie nachlesen, welche Aufgaben die Prüferinnen und Prüfer im Handwerk haben und Sie finden Ansprechpartner, wenn Sie sich für ein Ehrenamt im Prüfungswesen interessieren.

 

Aufgaben

Zu den Aufgaben der ehrenamtlichen Prüfer für die Ausbildung (Gesellenprüfung) bzw. Fortbildung (z.B. Meisterprüfungen) gehört im Wesentlichen die Bewertung der Leistungen der Prüfungskandidaten. Bei der Vorbereitung, der  Durchführung und der Nachbereitung der Prüfungen werden die Prüfer von der Geschäftsstelle Ihrer Innung oder von der Ihrer Handwerkskammer unterstützt. Sowohl die Innungen wie auch die Handwerkskammer unterhalten eigene Prüfungsausschüsse.

 

Prüfer bei Innung oder Kammer

 

Prüfer bei der Handwerkskammer

Wenn Sie einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer angehören oder sich für dessen Arbeit interessieren, ist die Geschäftsstelle bei der Handwerkskammer für Sie zuständig.

Hier erhalten Sie auch Ihren persönlichen Login zum bundesweiten Prüferportal des Handwerks.

Claudia Meimbresse

 

Prüfer bei einer Innung

Wenn Sie einem Prüfungsausschuss der Innung angehören oder sich für dessen Arbeit interessieren, ist die Geschäftsstelle der jeweiligen Kreishandwerkerschaft für Sie zuständig.

Hier erhalten Sie auch Ihren persönlichen Login zum bundesweiten Prüferportal des Handwerks.

Kreishandwerkerschaften

 

Bewerbung als Prüfer bei der Handwerkskammer

  1. Zunächst bewerben Sie sich schriftlich bei der Geschäftsstelle bei der Handwerkskammer.
  2. Zur Prüfung der formalen Voraussetzungen füllen Sie dann einen Personalfragebogen aus.
  3. Sollte eine Berufung zum Prüfer möglich sein, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, in dem dann die individuelle Eignung festgestellt und über Umfang und Inhalte der ehrenamtlichen Prüfertätigkeit näher informiert wird.
  4. Diesem Gespräch schließt sich dann ggfs. die offizielle Bestellung zum Prüfer an. 

Hinweis: Das Prozedere kann bei Innungen/Kreishandwerkerschaften vom hier geschilderten Ablauf abweichen.



Portraits in der Hauptverwaltung Lüneburg Fotostudio Gramann

Claudia Meimbresse

Geschäftsbereichsleiterin Berufliche Bildung

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