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TippFinanzspritze für den Weg zum Meister

Der Meistertitel genießt ein hohes Ansehen - im Handwerk selbst, aber auch bei den Kunden. „Im Gespräch mit unseren Meisterschülern wird immer wieder betont, dass viele Kunden explizit nach Meisterbetrieben suchen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass neben den Junggesellen auch immer wieder erfahrene Handwerkerinnen und Handwerker bei uns in der Meisterschule sitzen“, erklärt Weiterbildungsberater Holger Holz - van Hettinga. Einen weiteren Pluspunkt stellen laut dem Weiterbildungsberater die verbesserten Fördermöglichkeiten dar: Über das Aufstiegs-BAföG erhalten angehende Meisterinnen und Meister eine von der Einkommens- und Vermögenssituation unabhängige Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Bei Lehrgängen in Vollzeit kann zudem ein Unterhaltszuschuss beantragt werden. Zusätzlich können sich Meisterinnen und Meister, die zwischen dem 01.09.2017 und dem 30.09.2023 die Meisterprüfung erfolgreich ablegen, bzw. abgelegt haben, über die Niedersächsische Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro freuen. „Wir unterstützen Interessierte und Betriebe bei Fragen zur Förderung und rechnen mit ihnen beispielhaft im Vorfeld alles durch. Die Überraschung ist meist groß, wenn sie am Ende sehen, wie hoch die Förderung ausfällt“, berichtet Holger Holz - van Hettinga. Dabei gehen die Berater immer auf die individuelle Situation ein: „Viele Betriebe wollen ihre Mitarbeitenden unterstützen. Eine Möglichkeit stellt die Anpassung der Arbeitszeit dar: Die Arbeitszeit wird reduziert, sodass sich Arbeit und Meisterschule vereinbaren lassen. Der Schüler erhält zur Förderung ein kleines Gehalt und der Betrieb muss nicht komplett auf die Arbeitsleistung verzichten.“

Tipp

Aufgrund der hohen Nachfrage empfehlen wir eine frühzeitige Buchung. Die Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer unterstützt Interessierte bei der Suche nach dem passenden Lehrgangsangebot und berät zu finanziellen Fördermöglichkeiten.

  www.hwk-bls.de/mvk



Beispielrechnung für Aufstiegs-BAföG
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