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Handwerkskammer fordert zeitnahe Öffnungsperspektiven und weitere Hilfen für BetriebeHygienestandards bei Kosmetikbetrieben berücksichtigen

Vor dem Bund-Länder-Treffen zur Corona-Eindämmung am Mittwoch fordert die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade klar nachvollziehbare und abgestimmte Regelungen. „Warum Kosmetikbetriebe im niedersächsischen Goslar geschlossen sind, aber jenseits der Landesgrenze im wenige Kilometer entfernten Wernigerode öffnen dürfen, verstehen weder Betriebe noch Kunden,“ sagt Kammerpräsident Detlef Bade. Die Hygienestandards seien in den Kosmetikbetrieben auf einem einheitlich sehr hohen Niveau. Das müsse in den Beratungen angemessen berücksichtigt werden. „Gerade das Weihnachtsgeschäft ist für die Betriebe wichtig. Dafür brauchen sie rechtzeitige Öffnungsperspektiven“, sagt Bade.   

Nach der jüngsten Corona-Sonderumfrage der Kammer hat die Pandemie insgesamt weiterhin erhebliche Auswirkungen auf das regionale Handwerk. 47 Prozent der befragten Handwerksbetriebe erwarten, dass ihr Jahresumsatz 2020 geringer ausfallen wird als im Vorjahr. 28 Prozent rechnen mit stagnierenden Umsätzen, 25 Prozent mit einem Umsatzwachstum. Während das Bau- und Ausbauhandwerk unterm Strich mit einer leicht positiven Entwicklung rechnet, zeigen sich die negativen Folgen vor allem in den direkt vom Teil-Lockdown betroffenen Handwerksgruppen: Unter den persönlichen Dienstleistungsbetrieben, zu denen Kosmetiker zählen, gehen 87 Prozent  von einem sinkenden Jahresumsatz aus. Auch 86 Prozent der Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk, die mit ihren geschlossenen Cafés und Imbissbereichen ebenfalls erneut besonders betroffen sind, rechnen nicht mehr damit, die Umsatzverluste bis zum Jahresende noch ausgleichen zu können.

Die Rücklagen der Betriebe sind in vielen Fällen inzwischen aufgebraucht. Rund drei Viertel der Dienstleistungsbetriebe für den persönlichen Bedarf befürchten, dass die finanziellen Engpässe in den kommenden Monaten zunehmen werden. Bei den Lebensmittelhandwerken sind es 57 Prozent. „Die in Aussicht gestellten Umsatzentschädigungen der November-Hilfe müssen nun zügig ausgezahlt werden“, sagt Bade. Erforderlich seien auch Nachbesserungen für solche Betriebe, die indirekt vom Teil-Lockdown betroffen sind. Ebenso steht für den Kammerpräsidenten fest: „Wenn der Teil-Lockdown noch in den Dezember hineingehen sollte, dann müssen betroffene Betriebe auch weiterhin finanzielle Hilfen erhalten.“

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Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade (© Schmitz / Handwerkskammer)