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Interview mit Beraterin Adrienne BlumInfos zum Thema Fördermittel

Wie findet ein Handwerksbetrieb eine passende Förderung für sein Vorhaben?

Adrienne Blum: Welche Förderungen für einen Betrieb passend sind, hängt vor allem von der Ausgangssituation ab. In welcher Phase befindet sich das Unternehmen? Was soll mit der Förderung erreicht werden? Welches Vorgehen kommt für den Betrieb in Frage? Die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammer helfen gern diese Fragen zu beantworten und stehen den Betrieben bei der Findung von passenden Programmen zur Seite.

Wann lohnt es sich, Fördermittel zu bean­tragen?

Adrienne Blum: Wichtig zu wissen ist, dass bei vielen Förderprogrammen noch nicht mit dem eigentlichen Vorhaben begonnen werden darf, bevor eine Bewilligung der Fördermittelgeber vorliegt. Eine gute Vorbereitung ist somit unerlässlich. Zunächst muss das Vorhaben gut geplant und die Gesamtfinanzierung gesichert sein, um mit dem Geschäftskonzept/Businessplan an die Banken beziehungsweise Fördermittelgeber herantreten zu können. Die Entscheidung über die Genehmigung von Anträgen hängt somit von den Unterlagen und dem Bankgespräch ab. Es ist also sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren!

In welchen Belangen kann sich ein Hand­werksbetrieb insbesondere unterstützen lassen?

Adrienne Blum: Die Betriebsberatung der Handwerkskammer begleitet auf Wunsch das gesamte Vorhaben von der Situationsanalyse, über die Entscheidungsfindung bis zum Bankgespräch. Insbesondere bietet die Handwerkskammer Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans und hilft, eine Ertragsvorschau zu erstellen. Dabei können sich die Betriebe auf die Neutralität und Diskretion der Beraterinnen und Berater verlassen. Zudem kommen hierfür keine Kosten auf die Mitgliedsbetriebe zu.

Gibt es noch immer die Möglichkeit, auf Coronahilfen zurück zu greifen?

Adrienne Blum: Die Unterstützungsmöglichkeiten über Corona-Hilfen laufen aktuell bis Ende September beziehungsweise Ende Oktober 2021. Von einer erneuten Verlängerung der Fristen ist momentan nicht auszugehen. Bis Ende September können Betriebe beispielsweise einen Zuschuss zu den Personalkosten über die „Restart-Prämie“ erhalten, wenn Personal aus der Kurzarbeit zurückgeholt wird oder anderweitig die Beschäftigung erhöht wurde. Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III oder die Neustarthilfe für Soloselbstständige können bis zum 31.10.2021 gestellt werden. Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen und Soloselbstständige, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den Fixkosten. 



Adrienne Blum Schmitz / Handwerkskammer

Adrienne Blum

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