Wir helfen Azubis und Betrieben bei allen Fragen rund um die Ausbildung.Unterstützung & Fördermöglichkeiten

Während der Einstiegsqualifizierung und während der Ausbildung stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.



Ausbildungsberatung

Braunschweig, Helmstedt, Wolfsburg

Berit Herbst
Tel. 0531 1201-262
ausbildungsberatung@hwk-bls.de

Celle, Gifhorn

Arnd Bönisch
Tel. 0531 1201-216
ausbildungsberatung@hwk-bls.de

Goslar, Peine, Salzgitter

Christoph Recke
Tel. 0531 1201-214
ausbildungsberatung@hwk-bls.de



Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen

Andreas Becker
Tel. 04131 712-148
ausbildungsberatung@hwk-bls.de

Celle, Gifhorn

Ralf Klatt
Tel. 04131 712-143
ausbildungsberatung@hwk-bls.de

Goslar, Peine, Salzgitter

Torben Prigge
Tel. 04141 6062-34
ausbildungsberatung@hwk-bls.de



Einstiegsqualifizierung (EQ) - Der Türöffner zur Berufsausbildung

Als betriebliches Langzeitpraktikum von bis zu 12 Monaten erleichtert die Einstiegsqualifizierung Jugendlichen den Weg in eine betriebliche Ausbildung. Betrieben bietet die EQ die Chance, den potenziellen Azubi von morgen näher kennen zu lernen. Im täglichen Betriebsgeschehen erhält man ein besseres Bild vom mitarbeitenden Jugendlichen als durch blanke Schulnoten oder im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs.

Vorteile für Betriebe

  • Einstiegsqualifizierung als zusätzliche Möglichkeit zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses
  • Langzeitpraktikum ermöglicht ausgiebiges gegenseitiges Kennenlernen
  • Bei Bedarf Unterstützung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung (ohne zusätzliche Kosten)
  • Bezuschussung der Vergütung zzgl. des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag (auf Antrag)

Qualifizierungsbausteine

Die Einstiegsqualifizierung wird vertraglich geregelt. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Zur praktischen Durchführung der Einstiegsqualifizierung hat die Handwerksorganisation mehr als 140 Qualifizierungsbausteine entwickelt, die auch miteinander kombiniert werden können.

Übergang in Ausbildung

Idealerweise sollte die Einstiegsqualifizierung so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Im Einzelfall kann auf Antrag des Betriebes die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung.



VerA-Initiative (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen)

Wer Unterstützung während seiner Ausbildung benötigt, dem bietet die VerA-Initiative eine besondere Chance. Auszubildende, die sich mit ihren Problemen allein gelassen fühlen - seien es schulische oder private - erhalten kompetente Unterstützung durch die VerA- Experten. Diese betreuen Auszubildende aller Berufe - unabhängig von Alter, Herkunft oder Schulbildung - kostenlos und wenn nötig, bis zum Ende der Ausbildung.

Kontakt





Assistierte Ausbildung (AsA)

Die assistierte Ausbildung soll jungen Menschen mit Startschwierigkeiten den Weg ins duale System und damit zu einem Berufsabschluss erleichtern. Ausbildungsbegleiter*innen, Sozialpädagog*innen und Lehrkräfte stehen den Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb dabei während der gesamten Lehre unterstützend zur Seite.

Während Sie diese benachteiligten jungen Menschen in Ihrem Betrieb ausbilden, werden Sie von einem Bildungsträger intensiv und kontinuierlich unterstützt. Ihnen entstehen keine Kosten, diese werden durch die Agenturen für Arbeit / Jobcenter vollständig getragen. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag bleiben unberührt.

 

Infoflyer

Assistierte Ausbildung (PDF)

Link







Förderung bei Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Insolvenzazubis)

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen wollen, erhalten Sie Unterstützung. Damit soll sichergestellt werden, dass die begonnene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Den Auszubildenden wird damit der Weg in den Beruf geebnet. Gleichzeitig wird für Wirtschaft und Betriebe ein Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräftenachwuchses geleistet.

  Mehr Infos gibt es bei der NBank.



Berufsorientierungspraktikum

Bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldete Jugendliche, die weder eine allgemeinbildende Schule besuchen, noch einen Ausbildungsplatz gefunden haben, bekommen seit dem 01. April 2024 auf Antrag bei der Arbeitsagentur finanzielle Unterstützung (Fahrtkosten/Unterkunft) bei Praktika von mindestens einer und maximal sechs Wochen in einem Betrieb.