Geschäftsvertrag, Vertrag, Unterschreiben, Unterzeichnen, Nahaufnahme, Vereinbarung, Brief, Mensch, Stift, Unterschrift, Büro, Querformat
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Informationen rund um die Eintragung in der Handwerkskammer und die Beiträge.Mitgliedschaft

Eintragung in die Handwerksrolle

So werden Sie Mitglied

Die Handwerksrolle ist ein Register, in die alle Handwerkerinnen und Handwerker eingetragen werden, wenn sie selbstständig und gewerblich ein Handwerk betreiben. Die Mitarbeitenden der Handwerksrolle beraten Sie gerne über ihre gewerberechtlichen Möglichkeiten sowie über die vom Gesetzgeber geforderten Eintragungsvoraussetzungen für die Handwerksrolle.



Voraussetzungen für die Eintragung

Die Handwerksordnung unterteilt die Berufe in die Anlagen A, B1 und B2.

Die Anlage A der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe als zulassungspflichtiges Handwerk anerkannt sind. Sie umfasst zurzeit 53 Gewerbe. Wer sich in diesen Gewerben selbstständig machen will, muss die Meisterprüfung vor der Handwerkskammer abgelegt haben oder einen vergleichbaren Titel vorweisen.

Die Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung geben Auskunft darüber, welche Gewerbe als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können. Zurzeit umfasst die Anlage B1 42 zulassungsfreie Gewerbe, die Anlage B2 55 zulassungsfreie Gewerbe. In diesen Gewerben ist es ohne Meistertitel oder vergleichbare Qualifikation möglich, sich selbstständig zu machen.

 

Handwerksberufe

Übersicht Anlage A, B1 und B2 (PDF)

Übersicht über die Handwerksberufe (Handwerksberufe Übersicht.pdf)

 

Eintragung

Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle (PDF)

Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle (A1 Antrag auf Eintragung.pdf)

 

Daten ändern

Adress- und Kommunikationsdaten ändern

Änderung Adress- und Kommunikationsdaten



Kontakt

Für die Eintragung

Braunschweig, Gifhorn         

Yvonne Meyer

Tel. 0531 1201-180

Fax 0531 1201-222

yvonne.meyer--at--hwk-bls.de

Celle, Heidekreis, Uelzen     

Ines Gieland

Tel. 04131 712-132

Fax 04131 712-218

gieland--at--hwk-bls.de

Cuxhaven, Lüchow-Dannenberg

Simone Kühn

Tel. 04131 712-133

Fax 04131 712-218

kuehn--at--hwk-bls.de

Goslar, Salzgitter, Wolfenbüttel

Franka Schäfer

Tel. 0531 1201-181

Fax 0531 1201-222

franka.schaefer--at--hwk-bls.de



Harburg, Verden

Marlena Dziwisch

Tel. 04131 712-135

Fax 04131 712-218

dziwisch--at--hwk-bls.de

Helmstedt

Petra Rick

Tel. 0531 1201-182

Fax 0531 1201-222

rick--at--hwk-bls.de

Lüneburg, Stade

Annika Stroman

Tel. 04131 712-134

Fax 04131 712-218

stroman--at--hwk-bls.de

Osterholz, Rotenburg

Petra Freudenberg

Tel. 04131 712-131

Fax 04131 712-218

freudenberg--at--hwk-bls.de



Peine, Wolfsburg

Kathleen Wichote

Tel. 0531 1201-160

Fax 0531 1201-222

wichote--at--hwk-bls.de









Beratungsschwerpunkte

Ausnahmebewilligungen, Ausübungsberechtigungen, Eignungsüberprüfungen, Handwerksrecht

Torsten Wilke

Tel. 04131 712-204

Fax 04131 712-218

torsten.wilke--at--hwk-bls.de

Ausnahmebewilligungen, Ausübungsberechtigungen, Eignungsüberprüfungen, Handwerksrecht

Torsten Lohmann

Tel. 0531 1201-170

Fax 0531 1201-222

lohmann--at--hwk-bls.de



Handelsregister

Diane Erdmann-Beyer

Tel. 04131 712-146

Fax 04131 712-213

erdmann-beyer--at--hwk-bls.de

Bekämpfung von Schwarzarbeit, Arbeiten in Deutschland (Ausländerrecht)

Petra Rick

Tel. 0531 1201-182

Fax 0531 1201-222

rick--at--hwk-bls.de



Formulare und Merkblätter

Unsere Berater*innen helfen Ihnen gerne bei der Frage nach den richtigen Formularen weiter.

 

Eintragung

Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle (PDF)

Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle (A1 Antrag auf Eintragung.pdf)



 

Betriebsleiter

Erklärung für angestellte technische Betriebsleiter*innen (PDF)

Betriebsleitererklärung (Betriebsleitererklaerung.pdf)

 

Betriebsleiter

Erklärung für betriebsleitende persönlich haftende Gesellschafter*innen in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) (PDF)

Erklärung für betriebsleitende persönlich haftende Gesellschafter (Erklaerung_betriebsleitende_Gesellschafter.pdf)

 

Betriebsleiter

Merkblatt für betriebsleitende persönlich haftende Gesellschafter*innen in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft (PDF)

Merkblatt für betriebsleitende Gesellschafter (Merkblatt_betriebsleitende_Gesellschafter.pdf)





 

Ausübungsberechtigung

Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung § 7a HwO (PDF)

Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung § 7a HwO (A1 Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung 7a HwO.pdf)

 

Ausübungsberechtigung

Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung § 7b HwO (Altgesellenregelung) (PDF)

Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung § 7b HwO (A1 Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung 7b HwO.pdf)



 

Ausnahmebewilligung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem. §§ 8, 9 HwO (PDF)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung § 8 oder § 9 HwO (A1 Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung 8 oder 9 HwO.pdf)

 

Anlagen

Anlage zu den Anträgen auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung bzw. einer Ausnahmebewilligung (PDF)

Anlage zu den Anträgen auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung bzw. einer Ausnahmebewilligung (Anlage_Antrag_Ausnahmebewilligung.pdf)



 

Daten ändern

Online-Formular zur Änderung von Adress- und Kommunikationsdaten

Änderung Adress- und Kommunikationsdaten



 

Löschung

Antrag auf Löschung aus der Handwerksrolle (PDF)

Antrag auf Löschung aus der Handwerksrolle (A1 Antrag auf Löschung.pdf)



Beiträge zur Handwerkskammer

Finanzen, Kapital, Geld, Euro, Münzen, Scheine, Querformat, Cent, Förderung, Finanzielle Förderung, Kredit, Stipendium
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Wie hoch der Beitrag ist, den Sie an die Handwerkskammer bezahlen müssen, richtet sich nach Ihrem Gewerbeertrag.

 Informationen zu Beitrag & Gebühren





Grundsätzliches zur Mitgliedschaft

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Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade nimmt zahlreiche hoheitliche Aufgaben wahr, die ihr der Staat übertragen hat. Dies sind zum Beispiel das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung, die Errichtung von Prüfungsausschüssen, der Erlass von Prüfungsverordnungen oder die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen.

Diese Aufgaben werden durch die starke Einbeziehung der ehrenamtlich tätigen Handwerker*innen kompetenter, effektiver und praxisnäher erfüllt, als es bei direktem staatlichen Tätigwerden der Fall wäre. Die Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird insbesondere im Bereich des Prüfungswesens deutlich. Die Handwerker*innen bringen hier nicht nur eine hohe Sach- und Fachkompetenz in die Prüfungen ein, sondern tragen dadurch auch zu einer wesentlichen Kosteneinsparung bei.


Ihre Mitgliedschaft

  • stellt sicher, dass die Gesamtinteressen des Handwerks wirkungsvoll vertreten werden
  • ermöglicht umfangreiche Maßnahmen der Handwerksförderung
  • sichert die praxisnahe Erledigung hoheitlicher Aufgaben in Selbstverwaltung
  • garantiert die Unabhängigkeit und objektive Interessenwahrnehmung der Kammern
  • ist ein Zeichen der Solidarität im Handwerk.


Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung

Für die vorübergehende Tätigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der HwO) durch Handwerker aus der EU, den EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Es besteht jedoch eine vorherige Anzeigepflicht bei der zuständigen Handwerkskammer am Ort der Dienstleistungserbringung. Eine Bestätigung wird nur erteilt werden, wenn Sie

  • in einem der Mitgliedstaaten (EU/-EWR-Staaten und die Schweiz) zur Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit, rechtmäßig niedergelassen sind und
  • die Ausübung der betreffenden Tätigkeit im Niederlassungsstaat reglementiert ist, die Ausbildung für diese Tätigkeit im Niederlassungsstaat staatlich geregelt und der Dienstleistungserbringer diese erfolgreich abgeschlossen hat oder
  • der Dienstleistungserbringer die Tätigkeit mindestens ein Jahre lang im Niederlassungsstaat ausgeübt hat und diese Berufserfahrung im Zeitpunkt der Anzeige der beabsichtigten Dienstleistungserbringung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Bitte fügen Sie der Anzeige die erforderlichen Nachweise in beglaubigter Übersetzung bei:

  • Kopien des Passes/Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses über den ausgeübten Beruf
  • EU-Bescheinigung aus dem Niederlassungsstaat

Eine Sonderregelung gilt für Schornsteinfeger*innen, Augenoptiker*innen, Hörgeräteakustiker*innen, Orthopädietechniker*innen, Orthopädieschuhmacher*innen und Zahntechniker*innen. Die Anzeigepflicht besteht nicht für die selbstständige Tätigkeit in einem zulassungsfreien Handwerk (Anlage B1 der HwO) oder handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2 zur HwO).

 

in Lüneburg

Torsten Wilke

Tel. 04131 712-204

Fax 04131 712-218

torsten.wilke--at--hwk-bls.de

Link

 

in Braunschweig

Torsten Lohmann

Tel. 0531 1201-170

Fax 0531 1201-222

lohmann--at--hwk-bls.de

Link

 

Download

Anzeigeformular (PDF)

Link