Nutzen Sie staatliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.Existenzgründung: Finanzierung & Fördermöglichkeiten

Der Bund und das Land Niedersachsen helfen bestehenden Betrieben und Existenzgründer*innen bei der Finanzierung. Ob Sie Zuschüsse, zinsbegünstigte Darlehen, Beratungsförderungen oder Bürgschaftsübernahmen in Anspruch nehmen können, klären wir für Sie. Da Nachfinanzierungen nicht gefördert werden, empfehlen wir, dass Sie sich erst beraten lassen, bevor Sie Verträge unterschreiben.



Gründungszuschüsse



Gründungsstipendium Niedersachsen

Die Gründungsidee entwickeln, das Geschäftsmodell schärfen, den Business-Plan schreiben, die rechtlichen Fragestellungen lösen - das sind nur einige von vielen Aufgaben, die Start-up-Gründende am Anfang ihres Vorhabens vor sich haben. Das niedersächsische Wirtschaftsministerium unterstützt diese Herausforderung mit einem Stipendium: Für Personen mit abgeschlossenem Studium oder einer Berufsausbildung beträgt das Stipendium 2.200 Euro monatlich (vorher 2.000 Euro). Studierende Gründende und andere werden mit 1.100 Euro monatlich unterstützt (vorher 1.000 Euro). Die Laufzeit des Stipendiums beträgt zehn Monate, die Zuverdienstgrenze zehn Stunden. Die Antragstellung läuft über die NBank.

Mit dem digitalen Fördercheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt.

mehr Infos



Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk können Sie bei Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder tätiger Beteiligung einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zur Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit erhalten.

Mit dem digitalen Fördercheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt.

mehr Infos



Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, sollte prüfen, ob finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden können. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann.

Zum Erhalt des Gründungszuschusses verlangt die Bundesagentur für Arbeit, dass die voraussichtliche Tragfähigkeit des Gründungskonzeptes durch eine neutrale Instanz überprüft wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in einer fachlichen Stellungnahme dokumentiert. Die Berater*innen der Handwerkskammer geben Stellungnahmen für Gründungen im Handwerk ab.

mehr Infos



MikroSTARTer Niedersachsen

Der MikroSTARTer unterstützt gründungswillige und junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach ihrer Unternehmensgründung. Der Förderkredit finanziert Voll- und Teilzeitgründungen ebenso wie Unternehmensnachfolgen und Betriebserweiterungen. Für das Erstgespräch müssen bei Gründungen ein Businessplan oder bei bestehenden Unternehmen eine Vorhabenbeschreibung bei der fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Dies ist unter anderem die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.

Mit dem digitalen Fördercheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt.

mehr Infos



Kontakt

 

in Braunschweig

Heike Vetter

Tel. 0531 1201-213

Fax 0531 1201-444

heike.vetter--at--hwk-bls.de

 

in Lüneburg

Jörg Marsiske

Tel. 04131 712-113

Fax 04131 712-279

marsiske--at--hwk-bls.de

 

in Stade

Ines Wiese

Tel. 04141 6062-30

Fax 04141 6062-90

wiese--at--hwk-bls.de