Was heißt gestreckte Prüfung?

Bei einer gestreckten Gesellenprüfung findet die Prüfung in zwei zeitlich auseinander liegenden Teilen statt. Jeder Teil fließt mit einer in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgegebenen Gewichtung in das Gesamtergebnis der Prüfung ein.

Dass es sich um ein gestrecktes Prüfungsverfahren handelt, ist in der Ausbildungsordnung des betreffenden Berufes verankert.

Der Teil 1 der Gesellenprüfung wird zu dem Zeitpunkt durchgeführt, an dem in diesem Beruf früher die Zwischenprüfung stattfand. Sie stellt wie die Zwischenprüfung einen Leistungsstand während der Ausbildung fest. Der Unterschied zur Zwischenprüfung liegt darin, dass das Ergebnis vom Teil 1 zu einem in der Ausbildungsordnung festgelegten Prozentsatz (20-40%) in die Gesellenprüfung Teil 2 am Ende der Ausbildung einfließt.