Wann und wie oft muss eine Abmahnung erfolgen? Welche Form sollte sie haben?

Eine Abmahnung ist vor einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) erforderlich, um dem Auszubildenden (oder im umgekehrten Fall auch dem Ausbildenden) die Möglichkeit der Verhaltensänderung zu geben.

Folgendes Fehlverhalten kann zu einer Abmahnung führen:

  • unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule/Betrieb
  • mangelnde Bereitschaft, betriebliche Ordnung und Regeln zu befolgen
  • Nichtvorlage des Berichtsheftes nach Aufforderung des Ausbilders

Bei schweren Vertrauensverstößen wie z. B. bei Diebstahl oder Körperverletzung kann eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

Es sollten mindestens 2 bis 3 Abmahnungen aus dem gleichen Grund vorliegen, um eine Kündigung aussprechen zu können.

Welche Form sollte eine Abmahnung haben?

Eine Abmahnung kann zwar mündlich erfolgen und ist dann auch wirksam. Aus Nachweisgründen sollte sie jedoch ausschließlich in schriftlicher Form erteilt werden.

Folgende Bestandteile müssen enthalten sein, um die Unwirksamkeit der Abmahnung und einer späteren, darauf gestützten Kündigung auszuschließen:

  • Datum, Zeit, Ort und Art des vertragswidrigen Verhaltens muss genau und unmissverständlich beschrieben sein.
  • Aufforderung an den Auszubildenden (oder im umgekehrten Fall an den Ausbildenden), sein bisheriges Verhalten zu ändern und seinen Pflichten nachzukommen.
  • Androhung einer Kündigung bei erneutem Vertragsverstoß.
  • Jede Abmahnung sollte nur ein vertragswidriges Verhalten benennen.