Standortkonflikte vermeiden - sicher planen, bauen und arbeitenStandortsicherung - Wir helfen von der Planung bis zur Baugenehmigung

Wer einen Betrieb errichten, erweitern oder die Nutzung eines Grundstücks ändern möchte, braucht dafür eine Baugenehmigung. Das gilt auch, wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen. Welche Bestimmungen und Vorschriften Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin bei Ihren Bau- und Nutzungsplanungen beachten müssen, sagen Ihnen die Berater der Handwerkskammer.

Die Berater begleiten die Betriebsinhaber von ihren Planungen bis zur Baugenehmigung. Auch wenn es Probleme bei der Baugenehmigung gibt, setzt sich die Kammer für die Interessen des Betriebs ein. Das gilt auch für die Sicherung des Standorts bereits bestehender Betriebe: Sollte es hier zu Konflikten mit der Bauleitplanung von Gemeinden kommen, unterstützt die Handwerkskammer ebenfalls. Sie bietet dazu neben individuellen Beratungen auch Veranstaltungen zum Bau- und Planungsrecht für Handwerksbetriebe an.

Die wesentlichen Aspekte und Anforderungen für den Betrieb fasst ein Exposé zusammen, das hier zum Herunterladen bereitsteht.



Aktive Vorsorge

Was Handwerksbetriebe beachten sollten

Vorhaben-und-Erschließungsplan
Handwerkskammer

Zimmereien, Tischlereien, Steinmetz- oder Kfz-Werkstätten befinden sich oft in Mischgebieten zusammen mit Wohnhäusern. Betriebsinhaberinnen und -inhaber sollten aktuelle Entwicklungen und Planungen in ihrer Nachbarschaft immer im Blick behalten und die Verwaltung gegebenenfalls frühzeitig auf die besonderen Bedürfnisse am Betriebsstandort hinweisen.

Wenn sich Konflikte anbahnen, ist schnelles Handeln gefragt. Zu spät erkannte Planungsfehler lassen sich häufig nicht mehr rückgängig machen. Die Folgen können unangenehm sein:

  • Der Betrieb muss seine Arbeitsorganisation oder Produktion einschränken.
  • Der betriebliche Bestandschutz ist durch Änderung eines Bebauungsplans, nachbarliche Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen einer neuen Rechtslage ausgesetzt, wodurch sich die Standortqualität verschlechtern kann.

Aber auch umgekehrt sollten Betriebe ihre Gemeinde über betriebliche Planungen frühzeitig informieren und auf mögliche Nutzungskonflikte hinweisen.

 

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist für Kommunen das Instrument zur städtebaulichen Entwicklung. Die Gemeinde verfügt über verschiedene bauleitplanerische Instrumente, um ihre städtebaulichen Ziele zu erreichen. Dazu gehören unter anderem:

  • Flächennutzungsplan: Er nimmt die Funktion des vorbereitenden Bauleitplans ein und enthält Darstellungen zur grundlegenden Bodennutzung.
  • Bebauungsplan: Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als rechtsverbindliche Satzung. Er enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung.

Betriebsinhaber sollten den Flächennutzungs- und Bebauungsplan kennen, der für ihren Betrieb die zulässigen Nutzungen und Baubestimmungen enthält.

Die Satzungen und Ratsbeschlüsse der Gemeinden sind für die Standortsicherung eines Betriebs wichtig. Deshalb sollte ein Handwerksbetrieb die Ratsentscheidungen kennen, die – wie beispielsweise Gestaltungssatzungen – den eigenen Standort betreffen.



Standortkonflikte vermeiden

Die Handwerkskammer als Träger öffentlicher Belange (TÖB)

Wenn Gemeinden oder Fachbehörden Raum- oder Fachplanungen durchführen, kann das große Auswirkungen auf Handwerksbetriebe haben, die sogar zu Standorteinschränkungen oder Existenzbedrohungen führen können. Die Handwerkskammer wird als so genannter Träger öffentlicher Belange (TÖB) an den Planungen beteiligt, um mögliche Standortkonflikte frühzeitig zu erkennen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Sie prüft die Planungen auf handwerkliche Belange und ob Handwerksbetriebe davon betroffen sind. Bei möglichen Interessenkonflikten gibt die Handwerkskammer eine Stellungnahme mit Anregungen oder Bedenken ab.

Eine Datenbank bietet eine Übersicht über die Planverfahren, die der Handwerkskammer aktuell vorliegen.

 

TÖB-Datenbank

 Laufende Beteiligungsverfahren

hwk-bls-toeb.de/toeb/nologin/bedienung



Baugenehmigung und Nutzungsänderung

Die gewerbliche Nutzung von baulichen Anlagen wie Hallen, Werkstätten, Ateliers, Büroräumen oder Stellplätzen ist für den Eigentümer und Nutzer in den meisten Fällen genehmigungspflichtig; gleiches gilt für Neubaumaßnahmen, bauliche Veränderungen oder Erweiterungen. Eine Gewerbeanmeldung reicht nicht aus, denn die Gewerbeanmeldung ersetzt keine Genehmigung für bauliche Nutzungen.

Nutzungsänderungen und Baugenehmigungen müssen vom Betriebsinhaber oder Gebäudevermieter beantragt werden. Zuständige Genehmigungsbehörde ist in Niedersachsen grundsätzlich der jeweilige Landkreis. Handwerksbetriebe sollten sich frühzeitig mit dem betreffenden Landkreis in Verbindung setzen.

Folgende betriebliche Maßnahmen können zu einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung führen:

  •  Änderung der Nutzung oder Gestalt der betrieblichen Grundstücke
  • Flächenhafte Erweiterung des Betriebsstandortes
  • Bauliche oder gestalterische Veränderungen der Gebäude
  • Neubau von Anlagen, Lagerplätzen, Stellflächen, Gebäuden
  • Änderung der Betriebszeiten
  • Einstellung weiterer Mitarbeiter in Verbindung mit der Erweiterung von Kfz-Stellplätzen
  • Produktion mit veränderten Geräuschemissionen, stofflichen Emissionen oder Abgasen
  • Produktionssteigerungen mit vermehrten Ladevorgängen und Lieferverkehr 

Die Handwerkskammer steht Ihnen für alle Fragen beratend zur Seite. Wir empfehlen wir Ihnen außerdem, sich mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.


Bauvoranfragen

Mit einer Bauvoranfrage können Betriebsinhaber von der Genehmigungsbehörde prüfen lassen, ob Erfolgsaussichten für ihren Bauantrag oder ihre Nutzungsänderung bestehen. Diese Möglichkeit ist vergleichsweise kostengünstig. Eine Bauvoranfrage ersetzt jedoch keine Baugenehmigung. Diese setzt einen Bauantrag voraus.

Bauanträge können über die Gemeinden an den Landkreis eingereicht werden. Die vorherige Abstimmung des Vorhabens mit Gemeinde und Landkreis ist ratsam. Auf den Internetseiten der Bauämter finden sich nähere Informationen, Vorlagen für Bauanträge und Betriebsbeschreibungen.

Immissionsschutz beachten

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Das Immissionsschutzrecht ist losgelöst vom Baurecht zu beachten. Das bedeutet, die Anforderungen zum Immissionsschutz können sich nachträglich ändern und trotz Baugenehmigung und Bestandschutz einen Betrieb einschränken - zum Beispiel, wenn sich aus dem Mischgebiet ein Wohngebiet entwickelt. Betriebsinhaber sollten sich deshalb über die aktuellen Planungen der Gemeinde, Nutzungsänderungen im Gebietscharakter oder in der Nachbarschaft informieren. Denn die häufigsten Konflikte mit der Nachbarschaft betreffen den Immissionsschutz.

Für die Überwachung des Immissionsschutzes sind die Gewerbe- oder Bauaufsichtsämter zuständig.



Raumordnung und Regionalplanung

Regionalpläne und Raumordnungsprogramme können für Handwerksbetriebe wichtige Standortinformationen enthalten. Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren zu Verkehrsprojekten oder Abbaugebieten sollten daher wegen möglicher Nutzungskonflikte mit Betriebsstandorten aufmerksam beobachtet werden.

  • Die Errichtung von bestimmten Kraftwerken, Leitungen, Bundesfernstraßen, Hotelkomplexen oder Einzelhandelsprojekte fallen unter die Regelungen der Raumordnungsverfahren.
  • Festsetzungen zu Baugrenzen und Baumaßnahmen für Ortsdurchfahrten fallen grundsätzlich unter ein Planfeststellungsverfahren.


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