Niedersächsischer Staatspreis für das gestaltende Handwerk

Der Wettbewerb zeichnet gestaltende Handwerkerinnen und Handwerker in zwei Kategorien aus - die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. Mai 2024.

Ansteckschmuck von Lilli Veers
Hencke / Handwerkskammer

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zeichnet bereits seit 1958 in regelmäßigen Abständen gestaltende Handwerkerinnen und Handwerker aus. Der Wettbewerb startet mit zwei Kategorien in eine neue Runde.

Der mit 7.000 Euro dotierte Staatspreis wird nur an Selbstständige verliehen. Für den Förderpreis in Höhe von 4.000 Euro können sich handwerklich Kreative bewerben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 35 Jahre alt sind.

Beide Preiskategorien stehen für gestaltende Handwerkerinnen und Handwerker, Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, Gestalterinnen und Gestalter im Handwerk sowie Designerinnen und Designer offen, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem gestaltenden Handwerk oder einen vergleichbaren Fachhochschulabschluss verfügen und professionell tätig sind.



Bewerbung

Die Planung, Organisation und Durchführung des Wettbewerbs erfolgt durch die Handwerksform Hannover, dem Ausstellungszentrum der Handwerkskammer Hannover.

Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2024. 

Bewerbungsunterlagen



Kontakt

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Sarah-Lee Hencke

Innovations- und Technologieberatung / E-Commerce / Praxiszentrum für Gestaltung und Kreativität

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