Laser, Laserschutzbeauftragter, Metall, Funken
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Neues Angebot im TZH LüneburgLaserschutzbeauftragte*r für technische Anwendungen

In vielen Arbeitsbereichen finden Laserarbeiten statt. Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 gemäß §5 OStrV müssen Mitarbeitende Sachkenntnis über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften von Laserstrahlung und über die Vermeidung von Unfällen und Schäden durch Laserstrahlung besitzen. Mit unserem neuen Lehrgangsangebot erlangen Sie den Sachkundenachweis als Laserschutzbeauftragte*r für technische Anwendungen nach OStrV (Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung), TROS (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung) und DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

Im Seminar werden umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotenziale beim Betrieb von Lasereinrichtungen vermittelt. Weitere Themen sind der rechtliche Rahmen, Vorschriften und Gesetze.


Inhalt

  • Grundlagen der Lasertechnik
  • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Maßnahmen zur/zum Lasersicherheit und -schutz: direkte und indirekte Gefährdung
  • Praktische Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln
  • Aufgaben und Verantwortung als Laserschutzbeauftragte*r
  • Abschlusstest zum Nachweis der erworbenen Kenntnisse

Lehrgangsnummer

1001202

Abschluss

Sachkundenachweis

Prüfung

Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung, um als
Laserschutzbeauftragte*r bestellt werden zu können.
Wer einen Kurs ohne Prüfung absolviert, muss sich nachschulen lassen.