Meisterprüfung, Praktische Prüfung, Steinmetz
Bartel / Handwerkskammer

Prüfung in 21 GewerkenMeisterprüfung im Handwerk

Der Meistertitel ist gesetzlich geschützt. Die Bezeichnung "Meister*in" in Verbindung mit einem Handwerk darf nur von Personen geführt werden, die nach der Handwerksordnung (HwO) die Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk erfolgreich abgelegt haben.

Bachelor Professional

Ergänzend zum Meistertitel wurde mit dem „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung", das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, die Bezeichnung „Bachelor Professional“ eingeführt. Wer eine Meisterprüfung besteht, erhält zusätzlich die neue Abschlussbezeichnung "Bachelor Professional".

mehr Infos

 

Astrid Schröder

Tel. 04131 712-123

Fax 04131 712-217

astrid.schroeder--at--hwk-bls.de


In vier Schritten zum Meistertitel

Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilprüfungen, wobei die Teilprüfungen unabhängig voneinander abgelegt werden können. Während die Teile III und IV für alle Handwerksberufe gleich sind, unterscheiden sich die Prüfungen für die Teile I und II in Dauer und Inhalt je nach Handwerksberuf.

 Wir empfehlen, die Teile III und IV vor den Teilen I und II abzulegen.

Praktische Prüfung

Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse

Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen undrechtlichen Kenntnisse

Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

 Der Fortbildungslehrgang "Geprüfte*r Kaufmännische*r Fachwirt*in (HwO)" wird als Teil III und IV der Meisterprüfung anerkannt.


Voraussetzungen

Jede*r, der*die eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung nachweist, kann zur Meisterprüfung zugelassen werden. Für den Fall, dass der angestrebte Meisterberuf von Ihrem Ausbildungsberuf abweicht, legen Sie bitte Nachweise zum Antrag bei, aus denen hervorgeht, dass Sie im gewünschten Meisterberuf bereits tätig sind (mehrjährige, praktische Gesellentätigkeit in diesem Beruf).

 

Befreiungen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie von Teilen der Meisterprüfung befreit werden, z. B. werden Sie bei einer erfolgreich abgelegten Ausbildereignungsprüfung von Teil IV der Meisterprüfung befreit. Alle weiteren Anrechnungen und Befreiungen klären Sie mit uns am besten in einem persönlichen Gespräch.

 

Gut zu wissen

Klären Sie vor dem Besuch eines Meistervorbereitungskurses, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Meisterprüfung erfüllen. Die Teilnahme an einem Meistervorbereitungskurs berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme an der Meisterprüfung.

Unsere Meisterberufe

Die Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade nehmen in 21 verschiedenen Gewerken die Meisterprüfung ab:

  • Augenoptiker
  • Bäcker
  • Bestatter
  • Dachdecker
  • Elektrotechniker
  • Fahrzeuglackierer
  • Feinwerkmechaniker
  • Fliesenleger
  • Friseure
  • Informationstechniker
  • Installateur- und Heizungsbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Landmaschinenmechaniker
  • Maler und Lackierer
  • Maurer und Betonbauer
  • Metallbauer
  • Müller
  • Steinmetz und Steinbildhauer
  • Tischler
  • Zimmerer 


Zuständigkeit

Sofern wir für Ihr Gewerk einen Prüfungsausschuss vorhalten, können Sie die Prüfung bei uns ablegen, wenn Sie in unserem Bezirk

  • Ihren ersten Wohnsitz haben oder
  • in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
  • eine Maßnahme zur Meistervorbereitung besuchen oder
  • ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe selbstständig betreiben.

Ausnahmen hiervon sind möglich.



Anmeldung zur Meisterprüfung

Auch wenn Sie sich bereits für einen Meistervorbereitungskurs angemeldet haben, müssen Sie sich gesondert zur Meisterprüfung anmelden. Hierfür benötigen wir den von Ihnen ausgefüllten  Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung (PDF) .

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Lario Tus - Fotolia.com

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • in Kopie: Amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis); bei Namensänderung: Urkunde über Namensänderung, Heiratsurkunde
  • in Kopie: Gesellenprüfungszeugnis/Abschlussprüfungszeugnis
  • Falls Gesellenprüfung/Abschlussprüfung nicht im Prüfungsberuf abgelegt wurde im Original: Arbeitsbescheinigung über mehrjährige Vollbeschäftigung im Prüfungsberuf
  • Beglaubigte Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über bestandene Meister-, Diplom- oder Techniker-Prüfungen oder sonstige Fortbildungsprüfungen
  • Bei bereits erfolgter Zulassung zur Meisterprüfung durch eine andere Kammer oder bereits abgelegten Teilprüfungen a) Zulassungsbescheid, b) beglaubigte(s) Prüfungszeugnis(se)
  • Bei Wiederholungsprüfungen: Bitte veranlassen Sie, dass wir von der zuletzt prüfenden Kammer eine Kopie der Prüfungsniederschrift erhalten.


Anschriften

Region Braunschweig

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Technologiezentrum Braunschweig
Meisterprüfung
Hamburger Straße 234
38114 Braunschweig

Region Lüneburg und Stade

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Meisterprüfung
Friedenstraße 6
21335 Lüneburg


Das kostet die Prüfung

Symbolbild Geldscheine und Münzen
p!xel 66 - Fotolia.com

Hier finden Sie die aktuellen Prüfungsgebühren (PDF).

Dank verschiedener Förderprogramme wie der Meisterprämie oder dem Aufstiegs-BAföG  – die auch miteinander kombiniert werden können – sichern Sie sich finanzielle Unterstützung auf dem Weg zum Meistertitel.

mehr Infos

 Kosten steuerlich absetzen? Einen Überblick hierzu gibt die Deutsche Handwerkszeitung.



 

Häufig gestellte Fragen - FAQs

Sie haben noch Fragen zur Meisterausbildung? Dann schauen Sie doch mal in unsere FAQs.

Fragen zur Meisterausbildung (FAQs)


Perfekt vorbereitet dank Meisterschule

Mit unseren Meistervorbereitungskursen machen wir Sie fit für die Meisterprüfung. Unsere erfahrenen Dozentinnen und Dozenten bereiten Sie optimal und praxisnah auf alle vier Teile der Meisterprüfung vor. Der Unterricht findet in modernen Werkstätten und Unterrichtsräumen in unseren Technologiezentren statt und wird in Teil- und Vollzeit angeboten.

Übrigens: Die Vorbereitung auf die Teile III und IV bieten wir auch als E-Learning an.

mehr Infos



Downloads

Anträge

 

Zulassung Meisterprüfung

Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung (PDF)

Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung (E1 Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung.pdf)

 

Wiederholung Teil-Meisterprüfung

Anmeldung zur Wiederholung einer Teil-Meisterprüfung (PDF)

Anmeldung zur Wiederholung einer Teil-Meisterprüfung (E1 Anmeldung zur Wiederholung einer Teil-Meisterprüfung.pdf)

 

Zulassung Fortbildungsprüfung

Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung (PDF)

Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung (E1 Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung.pdf)

 

Zweitschrift Meisterprüfung

Antrag auf Zustellung einer Zweitschrift (Meisterprüfung) (PDF)

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift Meisterprüfung (E1 Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift Meisterprüfung.pdf)

Verordnungen

 

Zulassungs- und Prüfungsverfahren Meisterprüfung

Verordnung über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk (PDF)

 

Teil I und II

Prüfungsordnungen für die Teile I und II

 

Teil III und IV

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (PDF)



Meisterprüfer*in werden

Ohne ehrenamtlich tätige Prüferinnen und Prüfer, könnten keine Prüfungen abgenommen werden. Daher sind wir laufend auf der Suche nach engagierten Handwerkerinnen und Handwerkern, die sich im Prüfungsausschuss engagieren möchten. Während der oder die Vorsitzende im Wesentlichen für die Organisation der Prüfung verantwortlich ist, erstellen die Beisitzenden die Prüfungsaufgaben, führen die Prüfungsaufsicht und bewerten die erbrachten Leistungen.

mehr Infos

 

Claudia Meimbresse

Tel. 04131 712-119

Fax 04131 712-217

meimbresse--at--hwk-bls.de