Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen müssen auf allen deutschen Bundesstraßen Maut zahlen.Die LKW-Maut (seit 1. Juli 2018)
Neben den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen werden seit dem 1. Juli 2018 auch alle sonstigen Bundesstraßen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen.
Mautpflicht besteht für Fahrzeuge
- ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG), wobei stets der ganze Fahrzeugzeug einzubeziehen ist (ggf. mit dem zulässigen Gewicht eines Anhängers) und
- deren überwiegende Zweckbestimmung auf den Güterkraftverkehr ausgerichtet ist bzw. die für den Güterverkehr verwendet werden.
Auch Handwerksbetriebe mit entsprechenden Fahrzeugen unterliegen der Pflicht zur Entrichtung der streckenabhängigen Maut.
Hinweis: Die Mautpflicht beginnt bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen "ab 7,5 Tonnen" zulässigem Gesamtgewicht und nicht wie teils fehlerhaft gemeldet "über 7,5 Tonnen".
Das System für die Erhebung und Abrechnung der Lkw-Maut in Deutschland wird von Toll Collect betrieben. Für Betriebe, die häufig mit schwereren Fahrzeugen unterwegs sind, kann sich der Einbau sog. „On-Bord-Units“ zur automatischen Erfassung und Berechnung der Maut lohnen. Für alle anderen bietet sich die manuelle Zahlung an.