Kaufprämien für gewerbliche E-Lastenräder
Die Anschaffung von klimafreundlichen Transportmitteln wird sowohl vom Bund als auch von Landkreisen und Städten unterstützt.
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll Unternehmen bei der Einführung klimafreundlicher Transportmittel unterstützen. Gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenfahrräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro gefördert. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Die Lastenfahrräder und Lastenhanhänger müssen:
- serienmäßig und fabrikneu sein,
- jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle privaten Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich gGenossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige).
Mehr Infos
Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite.
Lastenräder Niedersachsen
Ergänzend zum Förderprogramm des Bundes unterstützt das Niedersächsische Verkehrsministerium den Kauf von Lastenrädern mit bis zu 800 Euro. Gefördert werden Lastenräder für Sharing-Systeme sowie Lastenräder für Privatpersonen.
Anträge sind ab 25. Mai 2023 bei der NBank möglich.