Kaufprämien für gewerbliche E-Lastenräder

Die Anschaffung von klimafreundlichen Transportmitteln wird sowohl vom Bund als auch von Landkreisen und Städten unterstützt.

Förderung für gewerbliche E-Lastenräder
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Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll Unternehmen bei der Einführung klimafreundlicher Transportmittel unterstützen. Gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenfahrräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro gefördert. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Die Lastenfahrräder und Lastenhanhänger müssen:

  • serienmäßig und fabrikneu sein,
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle privaten Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich gGenossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige).

Mehr Infos

Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite.



Lastenräder Niedersachsen

Ergänzend zum Förderprogramm des Bundes unterstützt das Niedersächsische Verkehrsministerium den Kauf von Lastenrädern mit bis zu 800 Euro. Gefördert werden Lastenräder für Sharing-Systeme sowie Lastenräder für Privatpersonen. 

Anträge sind ab 25. Mai 2023 bei der NBank möglich.



mehr Infos



Regionale Förderprogramme

 

Braunschweig

Lastenräder ohne elektronische Antriebsunterstützung werden mit 25 % der Netto-Kosten bis zu einer maximalen Förderhöhe von 500 Euro bezuschusst. 

Für Lastenräder mit elektronischer Unterstützung werden bis zu 1000 Euro der Gesamtkosten gefördert.

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Buchholz

20 % der Anschaffungskosten des Lastenrads (maximal 500 Euro) sind förderfähig.

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Verden

Lastenfahrräder mit und ohne Elektromotor werden bis zum 31.12.2024 mit bis zu 1250 Euro bezuschusst.

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Kontakt

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Wulf Maasch

Innovations- und Technologieberatung / E-Commerce / Praxiszentrum für Gestaltung und Kreativität

Rudolf-Diesel-Straße 9

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Tel. 04141 6062-36

Fax 04141 6062-90

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Holger Fiegenbaum

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Fax 04131 712-280

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