Symbolbild Steinmetzmeister
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Der Meistertitel im Handwerk steht unverändert für Qualität und Vertrauen und öffnet viele Türen.Ja zum Meister

Ein eigenes Unternehmen gründen, einen Betrieb übernehmen oder leitende Aufgaben im Betrieb erfüllen – das alles ermöglicht der Meistertitel. Der Weg dahin führt über die Meisterprüfung, die sich in vier Teilprüfungen gliedert: zwei fachspezifische Prüfungsteile in Theorie und Praxis (Teil I und II), den betriebswirtschaftlich-rechtlichen Teil (Teil III) und die pädagogischen Kenntnisse (Teil IV).

17 verschiedene Gewerke

Unterstützung auf dem Weg zum Meistertitel erhalten angehende Meisterinnen und Meister im Rahmen der Meistervorbereitung. In insgesamt 17 verschiedenen Gewerken bietet die Handwerkskammer in ihren Technologie- und Kompetenzzenten an den Standorten Braunschweig, Lüneburg, Stade und Königslutter Vorbereitungslehrgänge an.

Finanzielle Angebote

„Unser Angebot umfasst Vollzeitlehrgänge, die innerhalb weniger Monate absolviert werden können, ebenso wie berufsbegleitende Lehrgänge, die in den Abendstunden und am Wochenende stattfinden. Die Teile III und IV bieten wir auch als e-Learning an“, erklärt Weiterbildungsberaterin Anke Ott und ergänzt: „Außerdem bauen wir unser digitales Angebot fortlaufend aus. Ab Herbst wird es mit dem Lehrgang für Parkettleger erstmalig die Teile I und II in der digitalen Variante als Blended Learning geben.“

Die Teilnahme an der Meistervorbereitung ist förderfähig. Unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation können über das Aufstiegs-BAföG die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis zu 15.000 Euro) sowie die Kosten für das Meisterstück (bis zu 2.000 Euro) finanziell gefördert werden. Dabei wird die Förderung jeweils hälftig als Zuschuss und zinsgünstiges KfW-Darlehen gewährt.

Unterhaltsbeitrag beantragen

Wer einen Lehrgang in Vollzeit besucht, kann zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag beantragen, der in Form eines Vollzuschuss gewährt wird und sich an der Familiengröße orientiert. „Die Konditionen wurden im letzten Sommer nochmal deutlich verbessert. Die Freibeträge und Zuschussanteile wurden erhöht. Wer die Prüfung erfolgreich besteht oder im Anschluss ein Unternehmen gründet oder übernimmt, kann sich über Darlehenserlasse von bis zu 100 Prozent freuen“, erklärt Ott.

Zusätzlich mit Meisterprämie

Wer alle Teile der Meisterprüfung bis zum 30. September 2023 erfolgreich ablegt, kann sich zusätzlich die Niedersächsische Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro sichern. „Die Meisterprämie wird unabhängig vom Aufstiegs-BAföG gezahlt und auch nicht darauf angerechnet“, erklärt Anke Ott.

 

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