
Gefördert werden die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie die dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur. Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen und klimaschonenden Antrieben
Grünes Licht aus Brüssel: Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.
Die Förderrichtlinie umfasst drei Elemente:
- Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.
- Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
- Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Die Anträge stehen ab sofort beim Bundesamt für Güterverkehr im eService-Portal zum Download zu Verfügung. Die Einreichung der Anträge ist ausschließlich in elektronischer Form über das eService-Portal voraussichtlich ab dem 16. August 2021 möglich. Die Frist für dei Einreichung der Anträge ist der 27. September 2021.
Mehr Informationen unter www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de