
Erweiterte Überbrückungshilfe III
Neben Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden auch Investitionen im Bereich Digitalisierung (z. B. für Online-Shops) bezuschusst.
Über die Überbrückungshilfe III können betroffene Unternehmen nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den Fixkosten beantragen. Die erstattungsfähigen Kostenpositionen wurden nun erweitert: Neben Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden auch Investitionen im Bereich Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bezuschusst.
Dabei werden auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des eigentlichen Förderzeitraums (November 2020 bis Juni 2021) in den Monaten März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Kosten für bauliche Maßnahmen werden monatlich mit bis zu 20.000 Euro pro bezuschusst, Digitalinvestitionen können einmalig mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden.

Udo Kaethner
Abteilungsleiter Innovations- und Technologieberatung/E-Commerce/Praxiszentrum für Gestaltung und Kreativität / Beauftragter Datenschutz
21335 Lüneburg

Wiebke Berlin
Innovations- und Technologieberatung / E-Commerce / Praxiszentrum für Gestaltung und Kreativität
38100 Braunschweig

Wulf Maasch
Innovations- und Technologieberatung / E-Commerce / Praxiszentrum für Gestaltung und Kreativität
21684 Stade