Symbolfoto für den Verkauf verpackter Ware beim Fleischer
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Änderungen seit 1. Juli 2022Infos zum Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wer verpackte Waren verkauft, muss dafür sorgen, dass die Verpackungen korrekt entsorgt werden. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben, und verpflichtet diese, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) zu registrieren. Je nach Art der Verpackungen gibt es nach VerpackG über die Registrierung hinaus Rücknahmepflichten oder eine Systembeteiligungspflicht an einem Dualen System.

Wichtig: Seit 1. Juli 2022 müssen sich auch die Betriebe, die bisher durch Ausnahmeregelungen (u.a. für vorlizensierte Serviceverpackungen) von der Registrierungspflicht ausgenommen waren, registrieren.

 

Colette Bomnüter

Tel. 04131 712-194

Fax 04131 712-280

bomnueter--at--hwk-bls.de



Weitere Informationen

Auf der Internetseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) finden Sie weitere Informationen: