
Aktualisierte HinweiseCoronavirus: ÜLU, Fort- und Weiterbildung, Prüfungen
Die aktuelle Niedersächsischen Corona-Verordnung ist am 19. März 2022 in Kraft getreten.
Grundsätzlich gelten in unseren Technologie- und Kompetenzzentren:
- Hygiene- und Abstandsregelungen (AHA+L-Regelung)
- Maskenpflicht in den Innenräumen/Werkstätten
- Maskenpflicht im Außenbereich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Lehrgänge (ÜLU, Fort- und Weiterbildung)
Kein 3G-Nachweis erforderlich
Für die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade besteht keine Rechtsgrundlage, den Impf- und Genesenenstatus oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Corona-Test einzufordern.
Gästehäuser
Die Unterbringung erfolgt in den Gästehäusern in Doppelzimmern, sofern die Personen den gleichen Lehrgang besuchen.
Personen die einer Risikogruppe angehören (Nachweis: Arztbescheinigung) wird ein Einzelzimmer zugewiesen.
Grundsätzlich gelten in unseren Gästehäusern:
- Hygiene und Abstandsregelungen (AHA+L-Regelung)
- Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes (ausgenommen das zugewiesene Zimmer)
- Maskenpflicht im Außenbereich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Die Regelungen können in externen Unterbringungen variieren, in diesem Fall erhalten Sie von uns eine gesonderte Info.
Ansprechpartner*innen
Königslutter
Prüfungen
Alle Prüfungen finden planmäßig statt. Beachten Sie bitte die Hygieneregeln des Prüfungsortes.
Weiterhin empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor der Prüfung aus Gründen des Fremd- und Eigenschutzes einer freiwilligen Schnelltestung in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Teststellen mit qualifizierten Personal (Point of Care (PoC)) unmittelbar vor dem jeweiligen Prüfungstermin (idealerweise 12 – 24 h vor dem Termin) zu unterziehen.
Sollte dieses nicht möglich sein, so empfehlen wir Ihnen mindestens die Durchführung eines Selbsttestes am Morgen der Prüfung.
Im Falle eines positiven Ergebnisses ist dieses nach den allgemein geltenden Regelungen durch eine PCR-Testung zu verifizieren. Bitte informieren Sie in diesem Fall auch umgehend die Prüfungsabteilung, damit das weitere Vorgehen mit Ihnen abgesprochen werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass während der gesamten Prüfung (Theorie und Praxis) eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2/KN95-Maske ohne Ausatemventil)
getragen werden muss.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Antworten auf Häufig gestellte Fragen finden Sie auch hier: