25.01.2022: Niedersachsen kündigt Verlängerung der Winterruhe anBund und Länder halten am bisherigen Kurs fest
Niedersachsen kündigt Verlängerung der Winterruhe an.
Niedersachsen kündigt Verlängerung der Winterruhe an.
Umfassende Einzelfallprüfung notwendig
Durch die Neubewertung der „Johnson&Johnson“-Impfung müssen Arbeitgeber*innen sämtliche im Rahmen der 3G-Regelung bereits hinterlegten Nachweise auf ihre Gültigkeit nach den aktuellen Regelungen überprüfen.
Für bestimmte systemkritische Bereiche gilt eine begrenzte Ausnahmebewilligung vom Verbot der Sonntagsarbeit und der zulässigen Wochenarbeitszeit.
Verlängert bis Ende Juni.
Aktualisierte FAQs des Bundesgesundheitsministeriums: Handwerker, die im Rahmen eines einmaligen/nicht regelmäßigen Einsatzes in betreffenden Einrichtungen tätig sind, sind von der Impfpflicht grundsätzlich ausgenommen.
Anspruch bei freiwilliger Schließung für den Zeitraum 1. November bis 31. Dezember 2021
Der überarbeitete Bußgeldkatalog tritt am 11. Dezember in Kraft.
Bei medizinischer Notwendigkeit besteht keine Pflicht zur 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regel.
Niedersachsen entbindet Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung oder Genesung von Durchbruchsinfektion von Testpflicht