Corona
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Empfehlungen des BundesarbeitsministeriumsBetrieblicher Infektionsschutz

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist mit Wirkung des 25. Mai 2022 außer Kraft getreten.

Da sich jedoch regionale und betriebliche Infektionsausbrüche auch danach nicht ausschließen lassen, sind Arbeitgebende laut den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen und daraus abgeleitete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen.

Hierzu hat das Bundesarbeitsministerium Empfehlungen für betriebliche Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise zu deren Umsetzung in Form von FAQs veröffentlicht.

Branchenspezifische Regelungen

Bitte beachten Sie darüber hinaus etwaige Regelungen und Empfehlungen der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaften (Liste wird laufend ergänzt):