Außenwirtschaft, Ausland, Ländermarkte, International, Flagge
Strezhnev Pavel - Fotolia.com

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Sie haben im Ausland einen handwerklichen Beruf erlernt, doch wurde diese Qualifikation bisher in Deutschland nicht anerkannt? Das kann sich jetzt ändern. Mit dem seit April 2012 geltenden Anerkennungsgesetz können Sie ausländische Berufsabschlüsse bei uns überprüfen lassen.

Wenn Sie Ihren Wohnort im Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade haben oder hier arbeiten möchten, beraten wir Sie kostenlos und vertraulich, ob Ihr handwerlicher Bildungsabschluss anerkannt werden kann.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Dafür bringen Sie dann bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ausweis oder Reisepass
  • Ausbildungsnachweise (Abschlussdokumente/Zeugnisse) aus ihrem Herkunftsland
  • Deutsche Übersetzungen der Dokumente
  • Auflistung der beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen in deutscher Sprache (= tabellarischer Lebenslauf)

Eine*n Dolmetscher*in bringen Sie bitte auf eigene Kosten mit.

Ihr Ansprechpartner ist Ihnen bei Fragen gern behilflich Handwerkskammer

Thomas Eikenberg

Prüfungswesen und Anerkennungsverfahren

Friedenstraße 6

21335 Lüneburg

Tel. 04131 712-187

Fax 04131 712-217

eikenberg--at--hwk-bls.de

Ihr Ansprechpartner ist Ihnen bei Fragen gern behilflich Handwerkskammer

Pascal Schöne

Prüfungswesen und Anerkennungsverfahren

Hamburger Straße 234

38114 Braunschweig

Tel. 0531 1201-225

schoene--at--hwk-bls.de