
Anträge auf Unterstützungsangebote können ab sofort bei der NBank gestellt werden"Aktionsplan Ausbildung"
Mit dem niedersächsischen „Aktionsplan Ausbildung“ sollen ergänzend zumBundesprogramm bestehende Ausbildungsplätze und neue Ausbildungsverträge gefördert werden. Das Förderprogramm sieht dabei verschiedene Unterstützungsangebote für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende vor.
Förderung für Ausbildungsbetriebe
Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze
Niedersächsische Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsverträge (maximal 10) abschließen und nicht im Sinne der Bundesförderung in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten über die Förderung „Entlastung Ausbildungsbetriebe“ eine betriebliche Einmalzahlung über 1.000 Euro, sofern die Probezeit erfolgreich beendet wurde.
Als zusätzliche Ausbildungsplätze zählen Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 1.6.2020 begonnen wurden, bei denen die Probezeit erfolgreich beendet wurde und bei denen zum Ausbildungsbeginn die Gesamtanzahl der Ausbildungsverträge höher ist als im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (jeweils zum 31.12.).
Anträge auf die Förderung „Entlastung Ausbildungsbetriebe“ können seit dem 11. November über das Kundenportal der NBank gestellt werden.
Verlängerung von Ausbildungsverträgen
Betriebe, die Ausbildungsverträge verlängern, weil die Abschlussprüfung wegen der Corona-Pandemie verschoben wurde oder weil die Geprüften durchgefallen sind, erhalten einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro.
Anträge auf die Förderung „Entlastung Ausbildungsbetriebe“ können seit dem 11. November über das Kundenportal der NBank gestellt werden.
Übernahme aus Insolvenzbetrieben
Die bestehende Förderrichtlinie „Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben“ wurde um einen weiteren Fördertatbestand ergänzt: Wer einen Auszubildenden aus einem Betrieb übernimmt, der pandemiebedingt den Vertrag lösen musste, kann bis zu 360 Euro Förderung pro Monat erhalten.
Senkung der Ausbildungskosten
Um Ausbildungsbetriebe finanziell zu entlasten, soll der Landeszuschuss zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) für das Jahr 2021 erhöht werden.
Förderung für Auszubildende
Mobilitätsprämie
Auszubildende, die im Jahr 2020 oder 2021 ein Ausbildungsverhältnis außerhalb ihres Wohnortes (mindestens 45 km oder eine Stunde mit ÖPNV entfernt) eingehen oder aufgrund der Entfernung den Wohnort wechseln, erhalten auf Antrag nach Ende der Probezeit einen einmalige Zuschuss von 500 Euro.
Anträge auf die Förderung „Mobilitätsprämie Auszubildende“ können seit dem 11. November über das Kundenportal der NBank gestellt werden.