Der Umgang mit Kältemitteln erfordert den Nachweis der Sachkunde für jeden, der mit ihnen umgeht. Eignen Sie sich grundlegendes Wissen über Klimaanlagen in Kraftahrzeugen sowie die Durchführung einer Klimaanlagenwartung an.
Inhalte
- Klimaanlagen im Kraftfahrzeugen - Einleitung
- Umweltauswirkungen
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Verordnung (EG) Nr. 2037/2000
- Verordnung (EG) Nr. 842/2006
- Verordnung (EG) Nr. 307/2008
- Richtlinie 2006/40/EG
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Abfallrechtliche Vorschriften - Gesetzliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen
- Aufbau und Bedienung von Klimaanlagen-Servicegeräten
- Rückgewinnung von Kältemitteln
- Zukünftige Kraftfahrzeug-Klimatechnologie
- Umgang mit einem Kältemittel-Container
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen, z. B. Rückgewinnung von R134a
- Bedienung eines Klimaanlagen-Servicegerätes
- Zukünftige Kraftfahrzeug-Klimatechnologie
- Umgang mit einem Kältemittel-Container
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen, z. B. Rückgewinnung von R134a
- Bedienung eines Klimaanlagen-Servicegerätes
Sachkunde ist Voraussetzung!
Seit dem 1. August 2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftahrzeugen reparieren oder warten, müssen eine neue Sachkundeschulung besuchen.