Telefonische Krankschreibung
Telefonische Krankschreibungen sind ab sofort wieder für Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen möglich. Es liegt im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ob die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung per Video oder unmittelbar persönlich nötig ist.
Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.