Neue Nachweispflichten für ArbeitgebendeNachweisgesetz
Zum 1. August 2022 tritt das neue Nachweisgesetz in Kraft. Das Gesetz setzt die seit dem 31. Juli 2019 geltende europäische „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ in deutsches Recht um. Die Umsetzung der Richtlinie hat zur Folge, dass nicht nur das Nachweisgesetz, sondern auch weitere Gesetze, wie etwa das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, geändert werden.
Mit den Änderungen im Nachweisgesetz werden bereits bestehende Nachweispflichten der Arbeitgebenden ausgeweitet. Diese haben nun neue gesetzliche Vorgaben beachten. Tun sie dies nicht, drohen Arbeitgebenden Geldbußen bis zu 2.000,00 Euro.
Was ändert sich?
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wesentlichen Neuregelungen im Nachweisgesetz hier zusammengefasst:
ZDH-Praxis – Nachweisgesetz (PDF)
Darüber hinaus hat der ZDH zwei Handlungshilfen erarbeitet, die bei der Umsetzung der anstehenden Neuregelungen unterstützen sollen:
ZDH-Praxis – Anlage Handlungshilfe Nachweisgesetz (PDF)
ZDH-Praxis – Begründungspflichten Arbeitgeber (PDF)
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaften.