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FörderprogrammAuszubildende aus Insolvenzbetrieben

Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen bzw. einstellen wollen, können über das Programm Auszubildende aus Insolvenzbetrieben eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die Förderung wird in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses gezahlt.

Wer ist antragsberechtigt?

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten Dauer. Der neue Ausbildungsbetrieb oder die neue Ausbildungsstätte müssen in Niedersachsen angesiedelt sein. Zudem müssen sie ihre Ausbildungsberechtigung und -eignung nachweisen.

Wie sieht die Förderung aus?

Laut Richtlinie (PDF) erhalten die übernehmenden Ausbildungsbetriebe für die vertragliche Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anteilig einen Pauschalbetrag. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Standort: In den laut ESF+ stärker entwickelten Regionen (die Amtsbezirke Braunschweig, Hannover und Weser-Ems) beträgt der Zuschuss monatlich 400 Euro, in der sogenannten Übergangsregion (Amtsbezirk Lüneburg) monatlich 600 Euro.

 

Wie funktioniert die Antragstellung?

Anträge können Sie direkt über das Kundenportal der NBank stellen. Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt muss.



Bönisch-Arnd Fotostudio Gramann

Arnd Bönisch

Nachwuchswerbung und Ausbildungsberatung

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