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Vollversammlung, Vorstand und Präsidium
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts
unterliegt die Handwerkskammer dem Prinzip der Selbstverwaltung. Ihre
Aufgabe ist die Interessenvertretung des Handwerks und des
handwerksähnlichen Gewerbes. Sie ist sowohl für die Betriebe als auch
für die dort Beschäftigten zuständig.
Das oberste
Selbstverwaltungsorgan der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
ist die Vollversammlung, das "Parlament" der Handwerkskammer. Sie wählt
unter anderem den Vorstand, die Ausschüsse, die Geschäftsführung und
stellt den jährlichen Haushaltsplan fest. Die Vollversammlung besteht
aus gewählten Mitgliedern. Zwei Drittel der Mitglieder sind
Arbeitgeber, ein Drittel der Mitglieder müssen Gesellen oder andere
Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sein, die im
Betrieb eines selbständigen Handwerkers oder in einem
handwerksähnlichen Betrieb des Handwerkskammerbezirks beschäftigt sind.
Bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade besteht die
Vollversammlung aus 45 Mitgliedern; davon sind 30 von der Arbeitgeber-
und 15 von der Arbeitnehmerseite.
Der Vorstand der Handwerkskammer besteht aus
zwei Präsidenten, und vier Vizepräsidenten, davon zwei von der
Arbeitnehmerseite, und zwölf weiteren Mitgliedern, von denen vier
Arbeitnehmervertreter sein müssen.
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Mitglieder |
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Vollversammlung, Vorstand und Präsidium |
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Laden Sie sich hier unsere Broschüre "Die Vollversammlung 2009-2014" herunter:
 | Die Vollversammlung 2009-2014 PDF-Datei [783 KB]
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