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Vollversammlung, Vorstand und Präsidium

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die Handwerkskammer dem Prinzip der Selbstverwaltung. Ihre Aufgabe ist die Interessenvertretung des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Sie ist sowohl für die Betriebe als auch für die dort Beschäftigten zuständig.

Das oberste Selbstverwaltungsorgan der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ist die Vollversammlung, das "Parlament" der Handwerkskammer. Sie wählt unter anderem den Vorstand, die Ausschüsse, die Geschäftsführung und stellt den jährlichen Haushaltsplan fest. Die Vollversammlung besteht aus gewählten Mitgliedern. Zwei Drittel der Mitglieder sind Arbeitgeber, ein Drittel der Mitglieder müssen Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sein, die im Betrieb eines selbständigen Handwerkers oder in einem handwerksähnlichen Betrieb des Handwerkskammerbezirks beschäftigt sind. Bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade besteht die Vollversammlung aus 45 Mitgliedern; davon sind 30 von der Arbeitgeber- und 15 von der Arbeitnehmerseite.


Der Vorstand der Handwerkskammer besteht aus zwei Präsidenten, und vier Vizepräsidenten, davon zwei von der Arbeitnehmerseite,  und zwölf weiteren Mitgliedern, von denen vier Arbeitnehmervertreter sein müssen.

Mitglieder
Vollversammlung, Vorstand und Präsidium

Laden Sie sich hier unsere Broschüre "Die Vollversammlung 2009-2014" herunter:

Die Vollversammlung 2009-2014                                      PDF-Datei [783 KB]



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