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Die Ausschüsse

Die Handwerkskammer hat für bestimmte Bereiche Ausschüsse, die Dinge vorbereiten, die im Vorstand oder der Vollversammlung entschieden werden sollen. Die Ausschüsse müssen – mit Ausnahme des Berufsbildungsausschusses sowie der Meister- und Gesellenprüfungsausschüsse – aus Vollversammlungsmitgliedern bestehen und zu einem Drittel mit Arbeitnehmern besetzt sein. Die Ausschüsse werden grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt.


Bauausschuss
Berufsbildungsausschuss
Gewerbeförderungsausschuss
Koordinierungsausschuss für die Technologiezentren (TZH)
Meisterprüfungsausschüsse
Rechnungsprüfungsausschuss


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