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Die Ausschüsse
Die Handwerkskammer hat für bestimmte Bereiche Ausschüsse, die Dinge vorbereiten, die im Vorstand oder der Vollversammlung entschieden werden sollen. Die Ausschüsse müssen – mit Ausnahme des Berufsbildungsausschusses sowie der Meister- und Gesellenprüfungsausschüsse – aus Vollversammlungsmitgliedern bestehen und zu einem Drittel mit Arbeitnehmern besetzt sein. Die Ausschüsse werden grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
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