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Der Kammerbeitrag

Die Pflichtmitgliedschaft versetzt die Kammer materiell in die Lage, neben der Interessenvertretung weitere qualifizierte Serviceleistungen anzubieten. Der Finanzierung dieser Leistungen liegt ein wichtiger Solidaritätsgedanke im Handwerk zugrunde: Leistungsfähige Betriebe zahlen einen höheren Beitrag, weniger leistungsfähige Mitglieder einen niedrigeren Beitrag. Daher ist die Pflichtmitgliedschaft die materielle Basis für die Solidarität im Handwerk. Der Kammerbeitrag, der zudem steuerlich abzugsfähig ist, ist demnach eine lohnende Investition.

Die Finanzierung der Handwerkskammer-Aufgaben geschieht zu ca. 28 Prozent durch die Beiträge der Mitgliedsbetriebe. Die übrigen 72 Prozent werden von der Handwerkskammer selbst erwirtschaftet oder durch Zuschüsse von Land und Bund gedeckt. Die Kammer wirbt in erheblichem Maße öffentliche Mittel ein, die dem Handwerk direkt zugute kommen.

Die Handwerkskammer kann ihre Funktion im Bereich der Selbstverwaltung, Serviceleistungen und Interessenvertretung vor allem dann erfolgreich wahrnehmen, wenn sie die volle Unterstützung ihrer Mitglieder erhält. 

 
 Beitragsordnung                                                                PDF-Datei [425 KB]
 


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