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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen zu den Lehrgängen der Handwerkskammer
Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter, Rechtsträger

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade als Veranstalter durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

2. Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande.

3. Kosten/Entgelte
Die Lehrgangskosten/Lehrgangsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig.

4. Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung
Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer die Kosten/das Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

5. Rücktritt des Teilnehmers
Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich: Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von
  • 50 % der Kosten/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
  • 30 % der Kosten/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden
  • 15 % der Kosten/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden verlangen.

Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

6. Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Bei berufsbegleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Lehrgangskosten/das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

7. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Bereits bezahlte Kosten/ Entgelte werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

8. Computernutzung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

9. Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z. B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

10. Hausordnung/Internatsordnung
Der Teilnehmer hat die Hausordnung und ggf. die Internatsordnung zu befolgen.

11. Ausschluss von Lehrgängen
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweiligen Lehrgangskosten/das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 8 u. 9) sowie die Hausordnung (Ziffer 10) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangskosten/des gesamten Lehrgangsentgeltes bleibt in diesem Fall bestehen.

12. Haftung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13. Datenschutzklausel
Mit der Kursanmeldung erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin das Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Die gespeicherten Daten werden streng vertraulich behandelt und dienen einer bestmöglichen Organisation der Lehrgänge, Kurse und Seminare.

14. Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.


Rücktrittsbedingungen für Tages- und Kurzseminare

Rücktritt des Teilnehmers

Die Anmeldung zu dem Seminar ist verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung gelten für den Rücktritt folgende Bedingungen:
  • Bei Rücktritt bis eine Woche vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten.
  • Bei Rücktritt bis zu einem Tag vor Seminarbeginn sind 50 % des jeweiligen Seminarpreises zu zahlen.
  • Bei einer Absage am Tag der Durchführung des Seminars ist in jedem Fall der volle Seminarpreis zu zahlen. Dies trifft auch zu, wenn die angemeldete Person plötzlich erkrankt, verunfallt oder im Fall von höherer Gewalt.
Die Absage oder Kündigung kann telefonisch oder schriftlich bei dem angegebenen Ansprechpartner erfolgen.


Teilnahmebedingungen für spezielle Frauenseminare

Schriftliche Anmeldung
Die Anmeldung zu den Seminaren muss schriftlich erfolgen.

Rücktrittsfrist
Wird eine Seminaranmeldung nicht mindestens 10 Tage (Eingang des Poststempels) vor Seminarbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Kursgebühr auch bei Nichtteilnahme fällig, da sonst keine kostendeckende Durchführung gewährleistet ist.

Kursbestätigung
Wir teilen Ihnen ca. 10 Tage vor Kursbeginn mit, ob das von Ihnen gebuchte Seminar stattfindet.

Bezahlung
Überweisen Sie die Seminarkosten bitte erst nach Erhalt der Rechnung!

Ermäßigte Kosten
Frauen, die bei Seminarbeginn während der letzten 12 Monate nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Anspruch auf die ermäßigten Kurskosten.


Prüfungsinformationen

Allgemeines
Bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade werden Meisterprüfungen in 27 Handwerksberufen sowie diverse Fortbildungsprüfungen abgenommen.

Die Prüfungsabteilung ist Dienstleistungszentrum für alle Prüflinge und Prüfungsausschüsse. Sie organisiert die Prüfungen und betreut die Prüfungsausschüsse.

Die Meisterprüfung ist Regelvoraussetzung für die Selbstständigkeit im Handwerk. Daneben eröffnet sie aber auch Möglichkeiten für den Aufstieg zur Führungskraft im Handwerk und in anderen Wirtschaftsbereichen. Die Bezeichnung Meister in Verbindung mit einem Handwerk darf nur führen, wer nach der Handwerksordnung die Meisterprüfung in diesem Handwerk bestanden hat. Der Meistertitel ist gesetzlich geschützt.

Zuständigkeit
Sofern wir für Ihren Beruf eine Kommission vorhalten, können Sie die Prüfung bei uns ablegen, wenn Sie
  • in unserem Bezirk Ihren ersten Wohnsitz haben oder
  • in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
  • eine Maßnahme zur Meistervorbereitung besuchen oder
  • ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe selbstständig betreiben.
Ausnahmen sind möglich.

Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zur Meisterprüfung benötigen Sie einen einschlägigen Gesellen-/Facharbeiterabschluss. Sollten Sie keinen einschlägigen Berufsabschluss haben, benötigen Sie eine einschlägige Berufstätigkeit. In Ausnahmefällen ist auch eine Zulassung ohne Berufsabschlussprüfung möglich. Der Besuch eines Vorbereitungslehrganges ist nicht vorgeschrieben, für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung aber empfehlenswert. Die Aufnahme in einen Lehrgang beinhaltet nicht die Zulassung zur Prüfung. Ob Lehrgänge oder Technikerschulen als praktische Berufstätigkeit anerkannt werden, können Sie bei uns erfragen.

Befreiungen
Aufgrund anderer Examen (z. B. Meistertitel, Ingenieurstudium, Techniker u. a.) können Sie unter Umständen von Fächern oder Teilen der Meisterprüfung befreit werden. Wenden Sie sich bitte an uns.

Aufbau der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung umfasst folgende vier selbstständige Prüfungsteile:
  • Teil I Praktische Prüfung
  • Teil II Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil III Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen
  • und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Rechtsgrundlagen
Die Handwerksordnung, die Meisterprüfungsverfahrensordnung, die Verordnung über die gemeinsamen Anforderungen in der Meisterprüfung sowie die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil des jeweiligen Handwerks können bei uns eingesehen werden.


Die Gebühren für Meisterprüfungen

(Stand November 2009)

900,00 Euro für die Teile I – IV
350,00 Euro für den Teil I
300,00 Euro für den Teil II
600,00 Euro für die Teile I und II zusammen
250,00 Euro für den Teil III
250,00 Euro für den Teil IV
400,00 Euro für die Teile III und IV zusammen

Die Gebühren für Fortbildungsprüfungen
(Stand November 2009)

250,00 Euro für die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)
380,00 Euro für den/die Betriebswirt/-in (HWK)
400,00 Euro für den/die Kaufmännische/-n Fachwirt/-in (HWK)
200,00 Euro für den/die Büroleiter/-in (HWK)
350,00 Euro für den/die Gebäudeenergieberater/-in (HWK)
350,00 Euro für den/die Kraftfahrzeug-Servicetechniker/in
250,00 Euro für den/die Technische/-n Fachwirt/-in (HWK)
380,00 Euro für den/die Technische/-n Betriebswirt/-in (HWK)
380,00 Euro für den/die Fachwirt/-in für kaufmännische Betriebsführung (HWK)

Eventuelle Auslagen (Material für Teil I) werden in Rechnung gestellt.

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