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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen zu den Lehrgängen der Handwerkskammer
Mit der Unterschrift unter die vollständig ausgefüllte Anmeldung erkennt der/die Lehrgangsteilnehmer/-in diese Teilnahmebedingungen an.

Die Anmeldung zum Lehrgang ist verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung gelten für den Rücktritt folgende Bedingungen:

Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn entstehen keine Kosten.

Bei Rücktritt ab vier Wochen vor Lehrgangsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Prozent zu zahlen, mindestens aber 15,00 €.

Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartalsende. In diesem Fall und bei einem Rücktritt aus wichtigem Grund (z.B. langfristige Krankheit) erfolgt eine anteilige Berechnung der Unterrichtsstunden bis zum Kündigungstermin.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl hat die Handwerkskammer das Recht, den Lehrgang zu verschieben oder abzusagen.

Für jeden Lehrgang stehen nur eine beschränkte Anzahl von Lehrgangsplätzen zur Verfügung. Die Vergabe der Plätze richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung

Die in der Anmeldung ausgewiesene Lehrgangsgebühr enthält nicht die Prüfungsgebühren, die Aufwendungen für Lehr- und Lehrmittel, sowie ggf. sonstige Kosten. Diese sind der Ausschreibung zu entnehmen und werden dem Teilnehmer gesondert in Rechnung gestellt.

Ratenzahlungen sind bei einer Lehrgangsgebühr ab 350,00 € möglich. Diese werden vom Maßnahmeträger festgelegt, bzw. werden auf schriftlichen Antrag bewilligt.

Endet der Lehrgang mit einer Prüfung, so hat die Abmeldung zur Prüfung gesondert zu erfolgen.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform!

Nur für Lehrgänge zur Vorbereitung auf eine Meisterprüfung/Fortbildungsprüfung:

Mit der Anmeldung zum Lehrgang ist nicht die Anmeldung zur Prüfung verbunden.

Zulassungsvoraussetzungen zur Ablegung der Prüfung sind in der Ausschreibung bekannt gegeben worden oder können bei der Prüfungsabteilung in Lüneburg nachgefragt werden.

Die Zulassung ist gesondert bei der Prüfungsabteilung zu beantragen, die Voraussetzungen zur Zulassung sind vor der 1. Prüfung zu erfüllen.

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