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Chronik der Handwerkskammer Lüneburg-Stade

Zur Vorgeschichte
Die Institution der Handwerkskammer ist vergleichsweise neu. Während Gewerbe- und Handelskammern schon im 19. Jahrhundert weit verbreitet waren, erhielt das Handwerk seine gesetzlich verankerten Interessenvertretungen erst zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts. Für ihre Errichtung hatte das Handwerk einen langen Kampf führen müssen. Nach der Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit im Jahre 1869 hatten sich die alten Zünfte größtenteils aufgelöst. Die Folge davon war nicht nur ein allgemeiner Niedergang der ehemals mustergültigen handwerklichen Ausbildung, sondern auch ein dramatisches Absacken des Qualitätsniveaus in der jungen deutschen Industrie, da diese ihre Fachkräfte zum größten Teil aus dem Handwerk bezog. Diese erheblichen negativen Auswirkungen der Gewerbefreiheit überzeugten schließlich auch die kaiserliche Regierung von der Notwendigkeit, dem Handwerk wieder einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in dem es sich organisatorisch erneuern konnte.

Gesetzliche Grundlagen
Die Gewerbenovelle von 1897 legte fest, dass im gesamten Deutschen Reich Handwerkskammern errichtet werden sollten. Ihnen oblagen fortan die Vertretung der Interessen sämtlicher selbstständiger Handwerker sowie die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen. Die Organe dieser neuen Institution waren der Vorstand, die Vollversammlung und die verschiedenen Ausschüsse, darunter auch ein Gesellenausschuss, welcher in allen Lehrlingsangelegenheiten und die Arbeitnehmerrechte berührenden Fragen gehört werden musste. Die Vollversammlung, aus deren Mitte sich der Vorstand und alle anderen Kammerorgane konstituierten, wurde ursprünglich mit den Stimmen der Innungen gewählt. Da die unorganisierten Handwerker zu Beginn des Jahrhunderts noch die überwiegende Mehrzahl bildeten und damit von der Willensbildung ausgeschlossen waren, trug diese Regelung nicht unwesentlich dazu bei, dass wieder mehr Innungen entstanden und auch vermehrt Beitritte zu diesen erfolgten. Die Gewerbenovelle von 1929 bestimmte schließlich, dass die Vollversammlung von sämtlichen Handwerksmeistern des Bezirks in freier, gleicher und geheimer Abstimmung gewählt wurde.

Kammersitz Harburg
Die Handwerkskammerbezirke sollten sich zwar grundsätzlich mit den Regierungsbezirken decken, jedoch ließ sich diese Absicht nicht überall verwirklichen. Da die beiden zur preußischen Provinz Hannover gehörenden Regierungsbezirke Lüneburg und Stade äußerst dünn bevölkert waren, wurden sie zu einem Kammerbezirk zusammengefasst. Zum Kammersitz wurde Harburg bestimmt, weil es die größte und verkehrstechnisch am günstigsten gelegene Stadt im damaligen Regierungsbezirk Lüneburg war. Die Handwerkskammer Harburg gehörte flächenmäßig von Anfang an zu den größten deutschen Kammern. Ihr Handwerk war überwiegend ländlich und kleingewerblich geprägt. Von den Betriebszahlen her rangierte die Kammer mit etwa 20.000 im Mittelfeld. Am 11. April 1900 fand im Harburger Rathaus die Gründungsversammlung der Handwerkskammer Harburg statt. Zum Präsidenten wurde der Harburger Bäckermeister Willy Lampe gewählt, der dieses Amt 30 Jahre lang mit Erfolg ausfüllen sollte. Die ersten drei Jahrzehnte der Kammerarbeit waren von einer umfangreichen organisatorischen Aufbauarbeit auf allen Ebenen geprägt. Es mussten Satzungen für Innungen, Vorschriften für Meister- und Gesellenprüfungen erstellt sowie das Lehrlingswesen einheitlich geregelt werden. Im gesamten Kammerbezirk mussten Prüfungskommissionen eingesetzt und beaufsichtigt werden. Die kontinuierliche Ausweitung der Verwaltungsaufgaben führte dazu, dass die in Harburg angemieteten Büroräume in der Werderstraße 2 schon bald nicht mehr ausreichten. Am 6. Dezember 1911 verlegte die Kammer daher ihren Sitz in ein neuerrichtetes Dienstgebäude im Harburger Stadtzentrum Am Marktplatz 1-3.

Erster Weltkrieg 1914-1918
Die Handwerkskammer Harburg bestand auch die Bewährungsprobe des Ersten Weltkrieges und der Nachkriegsdepression. Zwischen 1914 und 1918 gelang es der Kammer vor allem aufgrund des persönlichen Engagements des Präsidenten Lampe, dem Handwerk ihres Bezirks Aufträge und Rohstoffe zu verschaffen und damit so manchem Betrieb das wirtschaftliche Überleben zu sichern. Nach dem Krieg wurde ein erheblicher Teil der Kammerbeiträge für die Unterstützung kriegsbeschädigter Handwerker verwendet.

Aufbau der Organisation in den 20er Jahren
Die Entwicklung des Innungswesens dokumentierte am deutlichsten den Erfolg der Tätigkeit der Handwerkskammer Harburg auf organisatorischem Gebiet. Waren zu Beginn des Jahrhunderts erst 43 Prozent der selbstständigen Handwerker in 222 Innungen organisiert, so stieg der Organisationsgrad bis zum Ende der Zwanziger Jahre auf über 80 Prozent in fast 500 Innungen. Um dem Handwerk auf Kreisebene einen stärkeren Zusammenhalt und den Handwerkern vor Ort kompetente Ansprechpartner auf rechtlichem und steuerlichem Gebiet zu verschaffen, unterstützte die Handwerkskammer Harburg schon früh die Errichtung von Handwerksämtern. So entstand bereits während der ersten Hälfte der Zwanziger Jahre im Kammerbezirk ein flächendeckendes Netz dieser Einrichtungen, welche sich in Form der Kreishandwerkerschaften bis zum heutigen Tage bewährt und erhalten haben. Eine weitere hoheitliche Aufgabe wurde der Handwerkskammer im Jahre 1929 mit der Führung der Handwerksrolle übertragen, in welche sich fortan alle selbstständigen Handwerker eintragen lassen mussten. Diesen wurde von der Handwerkskammer eine Handwerkerkarte ausgestellt, die sie als rechtmäßige Gewerbetreibende mit ordentlicher Berufsausbildung auswies. Insofern trug die Handwerksrolle auch dazu bei, den Qualitätsstandard im Handwerk zu sichern. Darüber hinaus fiel im Jahre 1929 die Institution der Handwerkskommissare weg, welche bisher als Vertreter der Bezirksregierungen die Tätigkeit der Kammern unmittelbar überwacht hatten. Dieser Schritt, durch den die Handwerkskammern nun auch formal den Industrie- und Handelskammern gleichgestellt wurden, war ein Beleg für das Vertrauen, welches sich die handwerkliche Selbstverwaltung mittlerweile in den Augen des Staates erworben hatte.

Weltwirtschaftskrise
In der anschließenden Zeit der Weltwirtschaftskrise verlagerte sich der Schwerpunkt der handwerkspolitischen Tätigkeit der Kammer spürbar. War es bisher vor allem um die Bewahrung und den Ausbau der Selbstverwaltungsorganisation gegangen, stand nun die unmittelbare wirtschaftliche Existenzsicherung der Betriebe im Vordergrund. Der dramatische Auftragsrückgang hatte im Handwerk zu zahlreichen Insolvenzen und einer deutlich über dem Reichsdurchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit geführt. Im Verein mit dem Reichsverband des deutschen Handwerks setzte sich die Handwerkskammer Harburg zwischen 1930 und 1933 vehement für Steuererleichterungen und Arbeitsbeschaffungsprogramme ein, was jedoch angesichts der regierungsseitig verfolgten Finanz- und Wirtschaftspolitik größtenteils erfolglos blieb. In dieser schweren Zeit stand die Handwerkskammer Harburg unter der Führung des Präsidenten Hermann Bardowicks, eines Baumeisters aus Seevetal.

Im Dritten Reich
Bereits kurz nach dem Machtantritt Hitlers im Jahre 1933 wurde deutlich, dass die neue Staatsführung nicht daran dachte, die Handwerkskammern in ihrer alten Form bestehen zu lassen. Wie auch bei den übrigen Wirtschaftsorganisationen wurde im Rahmen der "Gleichschaltung" der Vorstand der Handwerkskammer mit Anhängern der NSDAP besetzt. Vollversammlung und Gesellenausschuss wurden abgeschafft. Der parteilose Präsident Bardowicks musste sein Amt dem Harburger Friseurmeister Heinrich Heisig, einem langjährigen NSDAP-Mitglied, überlassen. Dieser führte die Handwerkskammer Harburg durch die gesamte Zeit des Dritten Reiches. Bisher waren im Handwerk alle Führungspositionen auf dem Wahl- oder Abstimmungswege besetzt worden. Dies änderte sich jetzt durch das "Führerprinzip" grundlegend. Von nun ab erfolgte alles auf dem Ernennungswege. Die Präsidenten der Handwerkskammern wurden vom Wirtschaftsminister ernannt und stellten sich ihre Vorstände und Beiräte nach eigenem Gutdünken zusammen. Sie setzten auch die Kreishandwerks- und Innungsobermeister ein. Damit hatten die Handwerksorganisationen aufgehört, selbstständige Interessenvertretungen zu sein. Bereits im Jahre 1934 wurde die Pflichtinnung zwangsweise eingeführt. Die Bildung von Pflichtinnungen auf Kreisebene war bisher nur durch Mehrheitsbeschluss der Handwerker selbst möglich gewesen. Die neuen Bestimmungen förderten den allgemeinen Konzentrationsprozess auch dadurch, dass sie nur noch eine Innung pro Gewerk in jedem Kreis zuließen. Die ursprünglich fast 500 Innungen des Kammerbezirks Harburg verringerten sich infolgedessen bis Mitte der Dreißiger Jahre auf etwa 300.

Pflichtinnungen und Großer Befähigungsnachweis
Mit der Einführung des Großen Befähigungsnachweises im Jahre 1935, der die selbstständige Ausübung eines Handwerks und die Berechtigung zur Lehrlingsausbildung an den Besitz des entsprechenden Meistertitels band, war dagegen eine alte Forderung des Handwerks erfüllt worden. In den Augen des Staates und des Handwerks stellte er die entscheidende Voraussetzung zur Sicherung eines hohen handwerklichen Qualitätsstandards dar. Die Befürchtung, dass die Einführung des Großen Befähigungsnachweises die Gründung neuer Handwerksbetriebe behindern würde, erwies sich als unzutreffend. Vielmehr stiegen die Betriebszahlen in der zweiten Hälfte der Dreißiger Jahre kontinuierlich an. Im Harburger Kammerbezirk erreichten sie im Jahre 1936 mit fast 29.000 ihren absoluten Höchststand.

Neuer Kammersitz Lüneburg
In der Zeit des Dritten Reiches erfolgten für die Handwerkskammer Harburg noch weitere einschneidende Änderungen. Im Jahre 1937 wurde das Harburger Stadtgebiet per Gesetz in die Hansestadt Hamburg eingemeindet. Zwar erhielt der Kammerbezirk als Kompensation den Kreis Cuxhaven zugesprochen, dennoch gingen ihm infolge dieser territorialen Umstrukturierung rund 1.400 Handwerksbetriebe verloren. Vor allem musste nun ein neuer Standort für die Kammerverwaltung gefunden werden. Nachdem die Bewerbungen mehrerer Städte geprüft worden waren, entschied man sich schließlich für Lüneburg, das nach Harburg verkehrstechnisch am günstigsten lag und darüber hinaus die zuständige Aufsichtsbehörde beherbergte. Im Laufe des Jahres 1938 wurde in Lüneburg ein neues Verwaltungsgebäude errichtet. Nachdem die Verwaltung im April 1939 ihre neuen Räumlichkeiten bezogen hatte, führte die Kammer offiziell den Namen "Handwerkskammer Lüneburg". Das alte Dienstgebäude wurde verkauft, überstand den Krieg und beherbergt heute das Harburger Standesamt.

Handwerk und Industrie am Beispiel Wolfsburg
Im Jahre 1938 wurde mit dem Baubeginn des Volkswagenwerkes und der Stadt Wolfsburg ein neuer wirtschaftlicher Schwerpunkt im Bezirk der Handwerkskammer Lüneburg geschaffen. Um das Handwerk an den zahlreichen Arbeiten zu beteiligen, waren erhebliche organisatorische Vorbereitungen notwendig, an denen die Handwerkskammer in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Gifhorn maßgeblichen Anteil nahm. Gleiches galt für die Ansiedlung von Handwerkern in der entstehenden Volkswagenstadt. Vor allem aufgrund der seit Mitte der Dreißiger Jahre verstärkt betriebenen Aufrüstung begann sich innerhalb der deutschen Wirtschaft ein empfindlicher Mangel an Facharbeitern bemerkbar zu machen. Dies führte im Fall der Kammer Lüneburg dazu, dass sie sich immer häufiger mit Klagen von Handwerksmeistern zu befassen hatte, deren Arbeitskräfte zur Großbaustelle bei Wolfsburg abwanderten, weil dort außerordentlich hohe Löhne gezahlt wurden. Da der Bau des Volkswagenwerks jedoch Priorität besaß und der Arbeitsmarkt leergefegt war, konnte die Kammer trotz zahlreicher Interventionen bei der örtlichen Bauleitung nicht erreichen, dass diese bei ihrer Arbeitskräftebeschaffung das Handwerk aussparte.

Zweiter Weltkrieg 1939-1945
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs im September 1939 verstärkte sich die Inanspruchnahme sämtlicher Wirtschaftsorganisationen für die Ziele des NS-Regimes noch einmal drastisch. Die Handwerkskammer Lüneburg hatte im Wesentlichen dafür zu sorgen, dass die Handwerksbetriebe ihres Bezirks sich möglichst effektiv in die Kriegswirtschaft eingliederten. Gleichzeitig war es ihre Aufgabe, sämtliche nicht mit kriegswichtigen Arbeiten beschäftigten Handwerker der Rüstungsindustrie oder der Landwirtschaft als Arbeitskräfte zuzuführen. Die Beschaffung und Verteilung von Rohstoffkontingenten fiel dabei ebenso in ihre Kompetenz wie die Konzentration von Produktions- und Werkzeugmaschinen auf die als "kriegswichtig" deklarierten Betriebe. Im April 1942 verlor die Handwerkskammer Lüneburg infolge der "Gauwirtschaftskammerverordnung" ihre ohnehin nur noch formal bestehende Selbstständigkeit völlig und bildete bis Kriegsende in der neuen Wirtschaftskammer Ost-Hannover lediglich noch die "Abteilung Handwerk".

Neuaufbau nach 1945
Allerdings war das Lüneburger Kammergebäude von der britischen Militärregierung in Beschlag genommen worden, so dass die Kammerverwaltung zunächst in verschiedene Behelfsquartiere übersiedeln musste, bis sie schließlich im August 1945 in einem Mietshaus am Bardowicker Tor 50 untergebracht werden konnte, wo sie bis zum Wiedereinzug in ihr altes Dienstgebäude im Jahre 1951 bleiben sollte. Nach Kriegsende standen der neuen Kammerführung zahlreiche Aufgaben bevor. Entsprechend der Entnazifizierungsbestimmungen hatte die Handwerkskammer dafür zu sorgen, dass auf allen Ebenen der Handwerksorganisation die bisherigen Vorstände und auch etliche der hauptamtlichen Leiter gegen politisch unbelastete Leute ausgetauscht wurden. Um die Handwerksbetriebe, die den Krieg personell und materiell überstanden hatten, arbeitsfähig zu erhalten, musste die Kammer umfangreiche Werkzeug- und Rohstoffkontingente organisieren, was angesichts des allgemeinen Mangels und der unübersichtlichen wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden war. Darüber hinaus hatten Hunderttausende von Flüchtlingen im Gebiet des Kammerbezirks Aufnahme gefunden, unter ihnen auch zahlreiche Handwerker, die in das Wirtschaftsleben wiedereingegliedert werden mussten. Die meisten Flüchtlinge konnten keinerlei Prüfungszeugnisse oder Befähigungsweise vorlegen. Um sie trotzdem in die Handwerksrolle übernehmen zu können, begnügte sich die Handwerkskammer damals in der Regel mit eidesstattlichen Erklärungen der Betreffenden.

Britische Aufbauverordnung von 1946
Die gesetzliche Grundlage für den Neuaufbau der Handwerksorganisation im Lüneburger Kammerbezirk nach dem Kriege bildete eine Aufbauverordnung der britischen Militärregierung vom 6. Dezember 1946, welche für die Handwerkskammer Lüneburg im Wesentlichen den Rechtszustand von 1897 -unter bewusster Einbeziehung des bewährten Großen Befähigungsnachweises- wiederherstellte. Damit war das Handwerk in der britischen Zone der Entwicklung im übrigen Deutschland weit vorausgeeilt, denn bundesweit wurde dieser organisatorische Stand erst mit Erlass der Handwerksordnung von 1953 Gesetz. Auch auf dem Gebiet der inneren Kammerorganisation führte die Aufbauverordnung Neuerungen ein. Fortan mussten ein Drittel der Vollversammlung sowie sämtlicher Ausschüsse mit Vertretern der Gesellen besetzt werden. Diese stellten nun auch einen der beiden Vizepräsidenten als ständiges Vorstandsmitglied. Für die Arbeitnehmerseite war das ein deutlicher Fortschritt gegenüber den bisherigen Verhältnissen.

Neuer Name Lüneburg-Stade
Nach den Zwangsvereinigungen der NS-Zeit bestand im Handwerk des Kammerbezirks ein großes Bedürfnis nach Selbstständigkeit. So kam es etwa in verschiedenen zusammengelegten Kreisen zur Neubildung der alten Innungen. Auch der Stader Regierungsbezirk verlangte nunmehr nach größerer Autonomie. Ab 1946 unterhielt die Handwerkskammer daher eine Bezirksstelle in Stade, der später noch zahlreiche Berufsbildungseinrichtungen angegliedert wurden. Den Höhepunkt dieser Entwicklung stellte die Eröffnung des neuen Berufsbildungszentrums Stade im März 1984 dar. Die große Bedeutung des Stader Bezirks wird auch dadurch dokumentiert, dass die Arbeitgeber-Vizepräsidenten der Handwerkskammer seit 1949 durchweg aus diesem stammen. Als äußeres Zeichen der Einheit ihres Handwerks führt die Kammer seit 1947 offiziell den Namen "Handwerkskammer Lüneburg-Stade".

In der Amtszeit des Präsidenten Eggers erfolgte auch der systematische Ausbau der Berufsbildungseinrichtungen der Kammer an ihrem Hauptsitz in Lüneburg. Weiter wurden betriebswirtschaftliche Beratungs- und Buchstellen an verschiedenen Orten im Kammerbezirk eingerichtet. Im Vergleich zu den Dreißiger Jahren hatte die Zahl der Handwerksbetriebe im Kammerbezirk stark abgenommen. Allerdings hatte sich auch die Betriebsgrößenstruktur verändert. Während im Jahre 1939 noch rund 38 Prozent Einmannbetriebe waren, war deren Anteil bis Ende der Sechziger Jahre auf etwa ein Viertel gesunken. Da die Gesamtbeschäftigtenzahlen kontinuierlich stiegen, arbeiteten demnach immer mehr Handwerker in immer weniger Betrieben. Diese Tendenz ist bis heute ungebrochen.

Kontakte nach Frankreich
Seit 1963 bestehen regelmäßige Kontakte zwischen der Handwerkskammer Lüneburg-Stade und der französischen Schwesterorganisation in Rodez, Bezirk Aveyron. Diese waren vom damaligen Gesellenvizepräsidenten Heinrich Basse angeregt worden und finden ihren Ausdruck in gegenseitigen Besuchen von Kammerdelegationen sowie dem Austausch von Gesellen und Lehrlingen. Vor dem Hintergrund der kriegerischen Vergangenheit beider Nationen möchte das Handwerk auf diesem Wege seinen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. Unter der Präsidentschaft Hermann Frankls wurden zusätzlich Kontakte zur französischen Handwerkskammer in Epinal aufgenommen. Beide Verbindungen werden bis heute gepflegt. Das wichtigste landespolitische Thema jener Zeit bildete in Niedersachsen die Gebietsreform, deren praktische Umsetzung sich vom Ende der Sechziger Jahre bis 1978 hinzog. Hauptzweck dieser Reform war die Verringerung der niedersächsischen Regierungsbezirke von acht auf vier. So wurde etwa im Jahre 1975 der Stader verwaltungsrechtlich dem Lüneburger Regierungsbezirk angegliedert. Allerdings blieb auch Lüneburg nicht von Verlusten verschont. Der Landkreis Burgdorf ging gänzlich im Landkreis Hannover auf, und die Kreise Gifhorn und Wolfsburg wurden dem Regierungsbezirk Braunschweig zugeschlagen. Aufgrund dieser Entwicklung musste die Handwerkskammer Lüneburg-Stade Anfang 1976 die Kreishandwerkerschaft Burgdorf nach Hannover entlassen, wodurch sie über 1.100 Betriebe einbüßte. Da die Landesregierung empfohlen hatte, die Grenzen der Wirtschaftsorganisationen denen der Regierungsbezirke anzupassen, schien auch der Anschluss des Gifhorner und Wolfsburger Handwerks an die Kammer Braunschweig bevorzustehen. Die Lüneburg-Stader Kammerführung war jedoch entschlossen, keine weiteren Abtretungen mehr hinzunehmen.

Modernisierung und Aufbau des Dienstleistungssektors
Die Auseinandersetzungen um die künftige Kammerzugehörigkeit waren noch in vollem Gange, als Baumeister Hans Hermann Garbers im Mai 1984 Hermann Frankl als Präsident ablöste. Als hauptamtlicher Leiter stand ihm Dr. Georg Bacmeister zur Seite, der bereits 1976 Dr. Schmidt als Hauptgeschäftsführer nachgefolgt war. Unter dem neuen Präsidenten wurde die bereits Ende der Siebziger Jahre begonnene Ausrüstung der Verwaltung mit moderner EDV-Technik fortgesetzt. Darüber hinaus widmete sich die Handwerkskammer Lüneburg-Stade außer ihren traditionellen hoheitlichen Aufgaben nun auch verstärkt neuen Tätigkeitsfeldern, so etwa der handwerklichen Öffentlichkeitsarbeit und der Vermittlung moderner Strategien zur Unternehmensführung an die Betriebe. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde eine "Akademie des Handwerks" gegründet, die eine umfangreiche Palette entsprechender Kurse anbot. Auch die Kammer selbst unterwarf sich in dieser Zeit einer Betriebsprüfung durch ein unabhängiges Beratungsinstitut, welches ihr eine moderne und effiziente Arbeitsweise bescheinigte. Insgesamt bekam die Handwerkskammer Lüneburg-Stade stärker den Charakter einer Dienstleistungseinrichtung. Größtes Projekt in Garbers Amtszeit war der Ausbau des Schulungs- und Erholungsheims in Soltau zum "Bildungszentrum Hotel Heidland". Wenn sich auch nicht sämtliche Vorhaben in vollem Umfang verwirklichen ließen, so führten die Innovationen in der Kammer doch ohne Zweifel dazu, ihre Attraktivität zu erhöhen. Deutlichster Ausdruck dieser Tendenz war die Entscheidung des Gifhorner Handwerks Ende der Achtziger Jahre, im Verband der Handwerkskammer Lüneburg-Stade zu verbleiben. Wolfsburg wechselte allerdings 1991 mit seinen damals knapp 500 Betrieben zur Kammer Braunschweig. Die Kreishandwerkerschaft Gifhorn bildete jedoch nicht die einzige territoriale Besonderheit im Kammerbezirk. Noch komplizierter lagen die Dinge bei der Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde. Deren Zuständigkeitsbereich erstreckte sich aufgrund historischer und wirtschaftlicher Verflechtungen nicht nur auf zwei Regierungsbezirke, sondern sogar auf zwei Bundesländer, nämlich Niedersachsen und Bremen. Trotz der verschiedenen Abtrennungen ist der Kammerbezirk Lüneburg-Stade im Wesentlichen erhalten geblieben. Dieser Tatsache liegt die Erkenntnis zugrunde, dass das kleine und mittlere Handwerk von einer ländlich geprägten Flächenkammer besser vertreten wird als von einer Großstadtkammer, in welcher es zwangsläufig politisch und wirtschaftlich von den größeren Betrieben dominiert sein würde. Zu Beginn des Jahres 1991 trat Baumeister Garbers vom Amt des Präsidenten der Handwerkskammer Lüneburg-Stade zurück, da die zeitaufwändige ehrenamtliche Tätigkeit nicht länger mit seinen eigenen unternehmerischen Verpflichtungen in Einklang zu bringen war. Zu seinem Nachfolger wurde der Installateur- und Klempnermeister Gernot Schmidt aus Celle gewählt. Im September 1993 fand auch ein Wechsel in der Hauptgeschäftsführung statt. Auf Dr. Bacmeister folgte der Diplom-Volkswirt Norbert Bünten, womit zum ersten Mal seit 1935 kein Jurist, sondern ein Ökonom an der Spitze der Verwaltung stand. Auf dem Gebiet der Berufsbildung wurden in der Folgezeit die bisherigen Kursangebote um zahlreiche Themen, etwa Management, Marketing und Umweltschutz erweitert. Gleichzeitig konnten die Kammerleistungen durch Vortragsveranstaltungen zu Themen wie Betriebsnachfolge und Betriebsführung erhöht werden. Ferner werden seither eigene Messen über den Einsatz moderner Technologien im Handwerk veranstaltet.

Die moderne Handwerkskammer
Von Beginn an war es ein wesentliches Anliegen der neuen Kammerführung, die Arbeit der eigenen Organisation gegenüber den Mitgliedern und der Allgemeinheit transparenter zu gestalten. Dies geschah durch eine veränderte Öffentlichkeitsarbeit, welche ihren Ausdruck sowohl in der vermehrten Erstellung von Broschüren und Arbeitsbilanzen sowie in der stärkeren wirtschaftspolitischen Ausrichtung des Kammerorgans "Norddeutsches Handwerk" findet, welches zusammen mit den norddeutschen Kammern und der Kammer Magdeburg herausgegeben wird. Gleichzeitig wurden durch die Einrichtung von Vorstandsausschüssen für die Bereiche Bildungs- und Wirtschaftspolitik die Möglichkeiten des Ehrenamtes, auf die unmittelbare Kammerarbeit Einfluss auszuüben, nachhaltig verstärkt. Auf dem Feld der politischen Interessenvertretung brachte die Kammer die Probleme und Vorstellungen des Lüneburg-Stader Handwerks verstärkt auf Landes- und Bundesebene ein. Ihre gestiegene Kompetenz auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet wird auch dadurch dokumentiert, dass Präsident Schmidt, der seit 1999 der Vereinigung der Niedersächsischen Handwerkskammern (VHN) vorsteht, mittlerweile auch dem Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) angehört und der seit 1981 amtierende Gesellenvizepräsident Masztalerz zum Vorstandsmitglied des Deutschen Handwerkskammertages, Sprecher der norddeutschen Gesellenvizepräsidenten und stellvertretenden Vorsitzenden der VHN gewählt worden war.

In der historischen Rückschau wird deutlich, dass mit der Errichtung von Handwerkskammern zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein bemerkenswertes Erfolgsmodell aus der Taufe gehoben wurde. Die erwiesene Zweckmäßigkeit dieser Institution beruht auf ihrer mit Bedacht gewählten Doppelfunktion. Die Handwerkskammern waren von Anfang an mehr als reine Interessenvertretungen ihres Berufsstandes. Als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft der Handwerksbetriebe hatten sie immer auch das Wohl der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Hierin liegt der wesentliche Unterschied zu den zahlreichen privatrechtlichen Verbänden, die ihre Politik ausschließlich nach der Meinung ihrer freiwilligen Mitglieder ausrichten müssen. Die Handwerkskammern haben demgegenüber die Möglichkeit und die Pflicht, auch Maßnahmen voranzubringen, welche bei ihren Mitgliedern womöglich unpopulär, für die Allgemeinheit aber langfristig sinnvoll sind. Es handelt sich hierbei also im Kern um Aufgaben im öffentlichen Interesse, für deren Erfüllung dem Staat die fachspezifische Problemnähe und privaten Organisationen die nötige Gemeinwohlverantwortung fehlt.

Durch ihre Arbeit in der Unternehmensförderung und Berufsbildung trägt die Handwerkskammer Lüneburg-Stade direkt zum Erhalt eines ökonomisch leistungsfähigen Mittelstands sowie zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Die Qualifizierung und Weiterbildung von Meistern, Gesellen und Lehrlingen sorgt dafür, dass die Insolvenzquote im Handwerk so niedrig ist, wie in keinem anderen Wirtschaftsbereich. Leistungsfähige und stabile Betriebe bedeuten wiederum sichere Arbeitsplätze und damit eine Entlastung der Sozialkassen. Dabei kommt die Nachwuchsausbildung nicht nur dem Handwerk, sondern der gesamten Volkswirtschaft, insbesondere der Industrie mit ihrem großen Bedarf an geschulten Kräften, zugute. Nicht zuletzt stellt die ordentliche handwerkliche Ausbildung einen Verbraucherschutz dar, da sie einen hohen Qualitätsstandard bei Produkten und Dienstleistungen garantiert. All dies ist kein Selbstzweck, sondern Ausdruck volkswirtschaftlicher Notwendigkeit und Vernunft.

Der offensichtliche Gegensatz zwischen dem Niedergang des deutschen Handwerks unter den Verhältnissen der Gewerbefreiheit im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts und seiner bemerkenswerten Aufwärtsentwicklung seit der Errichtung der Handwerkskammern zu Beginn des 20. Jahrhunderts beweist, dass eine wirkungsvolle Organisationsstruktur und verbindliche Ausbildungsstandards unabdingbare Voraussetzungen für die Schaffung und Bewahrung eines leistungsfähigen Handwerks sind. Deshalb bilden Handwerksordnung und Großer Befähigungsnachweis auch weiterhin den unverzichtbaren Rahmen für eine wirkungsvolle und nachhaltige handwerkliche Selbstverwaltung im Interesse des Berufsstandes und der Allgemeinheit. Die Handwerkskammer Lüneburg-Stade ist bestrebt, die Lehren, welche die wechselvolle Geschichte des Handwerks bereithält, nicht zu vernachlässigen, sondern vielmehr in den beständigen Modernisierungsprozess der Handwerksorganisation einfließen zu lassen. Der Blick in die eigene Vergangenheit macht es ihr dabei leichter, die wesentlichen Vorraussetzungen für ein leistungsfähiges Handwerk im Auge zu behalten und diese Erkenntnis sowohl in die öffentliche Diskussion einzubringen als auch für die eigene Zukunftsplanung zu berücksichtigen.


Die Präsidenten der Handwerkskammer Harburg / Lüneburg-Stade:

1900 - 1930: Bäckermeister Willy Lampe
1930 - 1933: Baumeister Hermann Bardowicks
1933 - 1945: Friseurmeister Heinrich Heisig
1945 - 1967: Tischlermeister Heinrich Eggers
1968 - 1984: Baumeister Hermann Frankl
1984 - 1991: Baumeister Hans Hermann Garbers
1991 - 2009: Installateur- und Klempnermeister Gernot Schmidt
seit 2009: Friseurmeister Rolf Schneider

Die Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Harburg / Lüneburg-Stade:

1900 - 1916: Malermeister Georg Bock
1916 - 1918: Bürovorsteher Wilhelm Blank
1919 - 1935: Schlossermeister Georg Stadtler
1935 - 1944: Dr. jur. Franz Förster
1945 - 1954: Dr. jur. Joachim Ebisch
1954 - 1976: Dr. jur. Hans Schmidt
1976 - 1993: Dr. jur. Georg Bacmeister
1993 - 2009: Dipl.-Volkswirt Norbert Bünten

Chronik
Zum 100-jährigen Jubiläum hat die Handwerkskammer eine Chronik herausgegeben, die Sie bei uns erwerben können:

100 Jahre Handwerkskammer Lüneburg-Stade
DIN A 5, 500 Seiten, gebunden, mit vielen Abbildungen
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Kurzchronik der Handwerkskammer Lüneburg-Stade
DIN A 4, 15 Seiten, geheftet, mit vielen Abbildungen
Preis: 2,95 Euro

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