Die Organisation des Handwerks hat eine lange Tradition, die mit
den Zünften ihren Anfang nahm. Heute steht die Handwerksstruktur auf
zwei Säulen: Handwerkskammern und Innungen.
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Handwerkskammern in Deutschland sind die gesetzliche Vertretung aller
deutschen Handwerker. Für die selbstständigen Handwerker besteht eine
Pflichtmitgliedschaft in der für sie zuständigen Handwerkskammer
(Bezirksebene).
In der Handwerksordnung sind die
hoheitlichen Aufgaben einer Handwerkskammer, wie das Führen der
Handwerks- und Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung
oder das Sachverständigenwesen festgelegt. Darüber hinaus vertritt die
Handwerkskammer die Interessen ihrer Mitglieder und die Darstellung des
Handwerks in Politik und Öffentlichkeit. Dazu kommen unterschiedlichste
Dienstleistungen, die für die Mitgliedsbetriebe in den meisten Fällen
kostenlos angeboten werden.
Die Innungen bilden den
Zusammenschluss der einzelnen Handwerksberufe. Durch die Innungen
werden vor allem die berufsspezifischen Belange vertreten und
gemeinsame gewerblichen Interessen der Innungs-Mitglieder gefördert.
Auch bei der Lehrlingsausbildung wirken die Innungen mit. Die
Mitgliedschaft bei einer Innung ist freiwillig (Kreisebene).
Alle Innungen einer Stadt, eines Landkreises oder einer bestimmten Region bilden zusammen eine Kreishandwerkerschaft.