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Ehrungen und Urkunden
Die Handwerkskammer würdigt die Leistungen von Handwerkern in ihrem
Bezirk, indem sie für bestimmte Anlässe Urkunden erstellt und Ehrungen vornimmt.
Geschäftsjubiläum Handwerksunternehmen, die älter als 25 Jahre sind, erhalten zu ihren
runden Jubiläen (25, 50, 75, 100, 125, 150 usw.) eine Ehrenurkunde der
Handwerkskammer. Ab dem 75-jährigen Jubiläum überreicht auf Wunsch der
Präsident oder der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer diese Urkunde
persönlich.
Meisterjubiläum
Für das 50- und 60-jährige Meisterjubiläum stellt die
Handwerkskammer eine Ehrenurkunde der Handwerkskammer aus.
Obermeisterjubiläum Obermeister erhalten eine Ehrenurkunde für 10-, 20- und 30-jährige aktive Tätigkeit im Amt.
Ehrungen für langjährige Mitarbeiter
Langjährige Mitarbeiter in Handwerksunternehmen des
Kammerbezirks erhalten nach Bestellung durch das Unternehmen, evtl. über die
Innung/Kreishandwerkerschaft, eine Ehrenurkunde der Handwerkskammer für 10-,
25-, 40-, und 50-jährige Betriebszugehörigkeit.
Mitglieder in Gremien und Ausschüssen Ehrenamtlich Tätige in den Gremien und Ausschüssen der Handwerkskammer erhalten eine
Ehrenurkunde beim Ausscheiden als ordentliches Mitglied aus der Vollversammlung
oder dem Vorstand der Handwerkskammer, nach mindestens 25-jähriger aktiver
Mitwirkung als ordentliches Mitglied in den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer
oder der Innungen sowie beim Ausscheiden als ordentliches Mitglied aus den
Ausschüssen der Handwerkskammer oder der Innungen nach mindestens 10-jähriger
Mitwirkung.
Die Ausstellung der Urkunden erfolgt auf schriftlichen Antrag. Das entsprechende Formular steht hier zum Herunterladen bereit:
Antrag auf Ausstellung einer EhrenurkundePDF-Datei [231 KB]