Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) den beruflichen Aufstieg finanzieren!
Handwerker, Techniker oder Fachkräfte, die sich zu Meistern, Fachkaufleuten, Betriebswirten oder in anderen beruflichen Fortbildungsmaßnahmen weiterqualifzieren möchten, können für die Vorbereitung auf ihren ersten Fortbildungsabschluss auf Antrag staatliche Förderung erhalten. Eine Altersbegrenzung besteht nicht.
Mit dem am 01.10.2010 in Kraft getretenen 23. Änderungsgesetz zum BAföG gelten auch bei Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Die Bedarfssätze und Freibeträge sind wie im BAföG auch im Meister-BAföG um zwei Prozent und die Freibeträge um drei Prozent angestiegen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern.