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Weiterbildungsstipendium
Was ist das Weiterbildungsstipendium?

Das Programm Weiterbildungsstipendium (ehemals Begabtenförderung berufliche Bildung) wurde im Sommer 1991 vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft gestartet. Die Förderung soll junge Berufstätige dabei unterstützen, ihre praktischen, intellektuellen, sozialen und kreativen Fähigkeiten im Beruf voll zu entfalten.

Wer wird gefördert?

Im Mittelpunkt dieses Projektes stehen begabte junge Berufstätige, die zu überdurchschnittlichen beruflichen Leistungen bereit sind. Um als Stipendiat in das Programm aufgenommen zu werden, müssen sie die Berufsabschlussprüfung im Durchschnitt mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) absolviert oder besonders erfolgreich an einem überregionalen praktischen Leistungswettbewerb (1. bis 3. Platz auf Landesebene) teilgenommen haben oder einen begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule vorweisen. Sie dürfen zum Aufnahmezeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch Anrechnungszeiten (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst) kann eine Aufnahme auch nach dem 25. Lebensjahr erfolgen. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf höchstens 3 Jahre begrenzt.

Hochschulabsolventen können nach den Richtlinien nicht gefördert werden.

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Berufsaktivitäten gehören:
  • die Teilnahme an anspruchvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
  • die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen und
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Berufstätigkeit des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.

Es können Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten und Arbeitsmittel gefördert werden. Prüfungsgebühren sind jedoch nicht förderfähig.

Wie lange wird gefördert?

Der Förderzeitraum beläuft sich auf das Aufnahmejahr und zwei weitere Kalenderjahre und kann in Ausnahmefällen um höchstens drei Jahre verlängert werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Stipendiaten können Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro jährlich (insgesamt maximal 6.000 Euro) für die Finanzierung ihrer Weiterbildungsaktivitäten erhalten. Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Weiterbildungsmaßnahme.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Handwerkskammer oder auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige Gesellschaft mbH unter www.sbb-stipendien.de.


Ansprechpartner

Christine Kallenberg
Günter Neumann


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