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Leistungswettbewerb des deutschen Handwerks
Der Leistungswettbewerb des deutschen Handwerks wird in allen Handwerksberufen in vier Stufen, und zwar auf Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene durchgeführt.

Teilnahmeberechtigt sind Junghandwerker, die ihre Gesellenprüfung in der Zeit vom Herbst des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres den praktischen Teil der Prüfung mit mindestens "gut" abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zuständig ist die Handwerkskammer, bei der der Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen wurde. Die Auswahl der Bestleistungen erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Bei erfolgreicher Teilnahme ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Begabtenförderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung möglich.

Ansprechpartnerin

Sinah Pannek



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