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Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung vom Staat gefördert, und zwar mit bis zu 500 Euro.

Was wird gefördert?

Die Bildungsprämie fördert Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Das reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen wie etwa dem Energieberater.

Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie über die Hotline: 0800 2623-000 oder im persönlichen Beratungsgespräch in ihrer Förderberatungsstelle.

Wie hoch ist die Bildungsprämie?

Die Zuwendung beträgt 50 Prozent der Kurs- oder Prüfungsgebühren, jedoch maximal 500 Euro.

Wer erhält die Bildungsprämie?

  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 25.600 € nicht übersteigen.
  • Bei gemeinsam Veranlagten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von 51.200 € nicht überschritten werden.
  • Die Förderung gilt auch für Erwerbstätige oder Familienangehörige, die in einem Familienbetrieb tätig sind und keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von dem Familienbetrieb bezahlt werden.
  • Der Antragsteller ist in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit einschließlich Berufsrückkehrer.
  • Der Antragsteller ist geringfügig beschäftigt.
  • Der Antragsteller ist selbstständig und das o. g. zu versteuernde Jahreseinkommen wird nicht überschritten.
  • Der Antragsteller muss mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil leisten. Dieser Eigenanteil kann auch aus den 'vermögenswirksame Leistungen'  (vL oder VWL Geldleistung durch den Arbeitgeber in Deutschland) bezahlt werden, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht, das gilt auch während der Sperrfrist (Spargutschein). Die Beratenden können den Spargutschein nur dann einsetzen, wenn sie in der Vergangenheit zu dem durch den Arbeitnehmer Sparzulage geförderten Personenkreis gehört haben.

Leider nicht gefördert werden:

  • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafög) haben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre.

Wie erhalte ich die Bildungsprämie?

In bald 600 Förderberatungsstellen bundesweit können Sie sich einen sog. Prämiengutschein ausstellen lassen.
 
Ein Beratungsgespräch in einer Förderberatungsstelle ist Voraussetzung, um einen so genannten Prämiengutschein zu erhalten. In einem individuellen Beratungsgespräch werden die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen. Wenn die Kriterien erfüllt sind, erhalten die Interessenten einen Gutschein, den sie beim Weiterbildungsanbieter abgeben.

Nähere Informationen erhalten Sie unter bildungspraemie.info

(Die o.a. Informationen wurden aus der Homepage bildungspraemie.info entnommen. Hier finden Sie auch die aktuellsten Informationen. Für die Richtigkeit der Angaben ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Europäische Union verantwortlich.)

Hinweis:

Informieren Sie sich zuvor über die zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten in den Bildungszentren der Handwerkskammer: Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit der Weiterbildungsberatung. Wir sind gerne für Sie da!


Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

 

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