Mit der Bildungsprämie
wird die berufliche Weiterbildung vom Staat gefördert, und zwar mit bis zu 500 Euro.
Was wird gefördert?Die Bildungsprämie
fördert Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der
aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die
wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen
erweitern. Das reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über
Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen wie etwa
dem Energieberater.
Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit
fällt, erfahren Sie über die Hotline: 0800 2623-000
oder im persönlichen Beratungsgespräch in ihrer Förderberatungsstelle.
Wie
hoch ist die Bildungsprämie?
Die Zuwendung beträgt 50
Prozent der Kurs- oder Prüfungsgebühren, jedoch maximal 500 Euro.
Wer
erhält die Bildungsprämie?
- Das zu versteuernde
Jahreseinkommen darf 25.600 € nicht übersteigen.
- Bei gemeinsam
Veranlagten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von 51.200 € nicht
überschritten werden.
- Die Förderung gilt auch für Erwerbstätige
oder Familienangehörige, die in einem Familienbetrieb tätig sind und
keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von dem
Familienbetrieb bezahlt werden.
- Der Antragsteller ist in
Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit einschließlich Berufsrückkehrer.
- Der
Antragsteller ist geringfügig beschäftigt.
- Der Antragsteller
ist selbstständig und das o. g. zu versteuernde Jahreseinkommen wird
nicht überschritten.
- Der Antragsteller muss mindestens die
gleiche Summe als Eigenanteil leisten. Dieser Eigenanteil kann auch aus
den 'vermögenswirksame Leistungen' (vL oder VWL Geldleistung durch den
Arbeitgeber in Deutschland) bezahlt werden, ohne dass damit die
Arbeitnehmersparzulage verloren geht, das gilt auch während der
Sperrfrist (Spargutschein). Die Beratenden können den Spargutschein nur
dann einsetzen, wenn sie in der Vergangenheit zu dem durch den
Arbeitnehmer Sparzulage geförderten Personenkreis gehört haben.
Leider
nicht gefördert werden:
- Frauen und Männer, die
ALG I oder ALG II erhalten
- Frauen und Männer, die Anspruch nach
dem AFBG (Meister-Bafög) haben
- Frauen und Männer ohne
Arbeitserlaubnis für Deutschland
- Schülerinnen und Schüler sowie
Auszubildende, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre.
Wie
erhalte ich die Bildungsprämie?
In bald 600 Förderberatungsstellen bundesweit können
Sie sich einen sog. Prämiengutschein ausstellen lassen.
Ein
Beratungsgespräch in einer Förderberatungsstelle ist Voraussetzung, um
einen so genannten Prämiengutschein zu erhalten. In einem individuellen
Beratungsgespräch werden die persönlichen Voraussetzungen, das genaue
Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung
besprochen. Wenn die Kriterien erfüllt sind, erhalten die Interessenten
einen Gutschein, den sie beim Weiterbildungsanbieter abgeben.
Nähere
Informationen erhalten Sie unter bildungspraemie.info
(Die
o.a. Informationen wurden aus der Homepage bildungspraemie.info
entnommen. Hier finden Sie auch die aktuellsten Informationen. Für die
Richtigkeit der Angaben ist das Bundesministerium für Bildung und
Forschung sowie die Europäische Union verantwortlich.)
Hinweis:
Informieren Sie sich zuvor über die
zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten in den Bildungszentren der Handwerkskammer: Vereinbaren Sie einen
Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit der Weiterbildungsberatung. Wir sind gerne für Sie
da!
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.