Wir freuen uns, dass Sie einen Lehrling einstellen wollen. Um Ihnen
die Arbeit zu erleichtern, finden Sie hier einige Hinweise und den Lehrvertrag als Download.
Hinweise:- In
dem Download-Formular "Berufsausbildungsvertrag" müssen Sie nur den
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der
Berufsausbildungsverhältnisse ausfüllen. Die angegebenen Daten werden automatisch
den entsprechenden Positionen des Lehrvertrages zugeordnet.
- Der Berufsausbildungsvertrag wird automatisch in drei Ausfertigungen erstellt. Es werden insgesamt acht Seiten ausgedruckt.
- Bitte
reichen Sie alle Ausfertigungen (Antrag auf Eintragung, Berufsausbildungsvertrag mit den weiteren Vertragsbestimmungen) zusammen mit den notwendigen Anlagen
bei der Geschäftsstelle der Handwerkskammer in Braunschweig oder
Lüneburg oder bei der Kreishandwerkerschaft ein.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zum Berufsausbildungsvertrag mit ein:- Sofern
der Lehrling bei Ausbildungsbeginn noch keine 18 Jahre alt ist, die
Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32
Jugendarbeitsschutzgesetz. Ohne diese Bescheinigung darf der
Ausbildungsvertrag nicht in die Lehrlingsrolle eingetragen und der
Jugendliche nicht von Ihnen beschäftigt werden.
- Bei
ausländischen Lehrlingen (Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen
Union) ist eine Aufenthaltsgenehmigung beizufügen. Andernfalls ist eine
Beschäftigung nicht möglich.
- Sollten Sie die Ausbildungszeit
verkürzen wollen, sind entsprechende Unterlagen beizufügen wie z. B.
Schulzeugnisse, Arbeits-bescheinigungen über Vorlehren usw.
Bitte reichen Sie den Ausbildungsvertrag erst ein, wenn Ihnen alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Für
die Eintragung in die Lehrlingsrolle werden durch die Handwerkskammer
Lehrlingseinschreibegebühren in Höhe von 60 Euro erhoben.Nach der Eintragung in die Lehrlingsrolle erhalten Sie alle eingereichten Vertragsexemplare zurück.
Die Ausbildungsordnung für Ihren Ausbildungsberuf finden Sie unter