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Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse
Seit dem 1. April 2012 erhalten alle Personen durch das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) die Möglichkeit, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einer deutschen Referenzqualifikation vergleichen zu lassen und somit auf dem deutschen Arbeitsmarkt leichter eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Arbeitsstelle zu finden.

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade übernimmt die Gleichwertigkeitsfeststellungsprüfung im Bereich der handwerklichen beruflichen Bildung.

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand im Einzelfall.

Was müssen Sie für eine Gleichwertigkeitsprüfung tun?
Wir empfehlen Ihnen, einen Beratungstermin mit der Handwerkskammer zu vereinbaren, damit das Verfahren schnell und reibungslos abgeschlossen werden kann. Die Beratung findet in deutscher Sprache statt. Sie können gerne einen/e Dolmetscher/in auf eigene Kosten mitbringen.

Beratung in der Handwerkskammer
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit:
  • Ausweis oder Reisepass
  • Ausbildungsnachweise (Abschlussdokumente/Zeugnisse) aus Ihrem Herkunftsland
  • Deutsche Übersetzungen der Dokumente
  • Auflistung Ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen (= tabellarischer Lebenslauf) in deutscher Sprache
Bitte beachten Sie, dass Ihre Übersetzungen im weiteren Verfahren von einem/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/in oder Übersetzer/in angefertigt sein müssen.

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung einreichen
Im Anschluss an die Beratung können Sie den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen. Hierzu stellen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung.


Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab?
Wir überprüfen, ob wesentlichen Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Wenn wir von Ihnen für die Prüfung nicht die erforderlichen Nachweise oder keine ausreichenden Informationen erhalten können, ist es möglich, dass mit Ihnen eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung Ihrer beruflichen Kompetenzen, z. B. ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe, durchgeführt wird.

Was erhalten Sie am Ende des Verfahrens?
  • Sie erhalten eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt worden sind. Durch die Gleichwertigkeitsbescheinigung erhalten Sie die gleichen Rechte wie jemand, der die deutsche Prüfung abgelegt hat. Ein deutsches Prüfungszertifikat wird jedoch nicht verliehen.
  • Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, stellen wir Ihre vorhandenen Berufsqualifikationen dar und beschreiben, welche wesentlichen Unterschiede zum deutschen Abschluss bestehen. Dieses Dokument können Sie auch bei einer Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt nutzen.
  • Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung für ein zulassungspflichtiges Handwerk wesentliche Unterschiede feststellt,  haben Sie die Möglichkeit, eine von uns im Bescheid vorgegebene Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) durchzuführen, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.


Wie lange dauert das Verfahren?
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, beginnen wir sofort mit der Gleichwertigkeitsprüfung. Ab 01.12.2012 soll dieses Verfahren in der Regel nicht länger als drei Monate dauern.

Was kostet das Verfahren?
Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen ist in den Bestimmungen der Handwerkskammer festgelegt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand im Einzelfall. Die Kosten sind von Ihnen zu tragen, soweit sie nicht durch andere Stellen übernommen werden.
Über die zu erwartenden Kosten klären wir Sie gerne individuell auf.


Unterlagen zum Herunterladen und Ausfüllen

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung                          PDF-Datei [900 KB]

Informationsflyer                                                               PDF-Datei [201 KB]
"Bewertung ausländischer Schulabschlüsse"

Ansprechpartner

Kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg
Eike Lahmann

Landkreise Goslar, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel
Manuela Pfotenhauer

Landkreis Rotenburg (Altkreis Bremervörde), Cuxhaven, Lüneburg
Karin Quedenbaum

Landkreise Heidekreis (Altkreis Fallingbostel), Celle
Birgit Fricke

Landkreise Gifhorn, Lüchow-Dannenberg, Rotenburg (Altkreis Rotenburg), Verden
Sophie Bastian

Landkreise Osterholz-Scharmbeck, Stade, Uelzen
Ines Gieland

Landkreise Heidekreis (Altkreis Soltau), Cuxhaven (Altkreis Wesermünde), Harburg
Torsten Wilke


Weitere Informationen:

  • Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks: www.zdh.de
  • Allgemeine Informationen zum Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bmbf.de/de/15644.php

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