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Die Probezeit beginnt, wenn viele Entscheidungen bereits getroffen worden sind. Der Ausbildungsbetrieb hat sich für den Auszubildenden und der Auszubildende hat sich für den Betrieb entschieden. In der Regel hat vor dem Beginn des Ausbildungsverhältnisses ein Bewerbungsgespräch (siehe Empfehlungen für Auswahlgespräche mit Ausbildungsbewerbern) stattgefunden. Vielleicht hat der Auszubildende sogar einen Einstellungstest beim zukünftigen Ausbildungsbetrieb absolviert. Möglicherweise haben sich Betrieb und Auszubildender bereits während eines Betriebspraktikums kennen gelernt.
Die Dauer der Probezeit Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.
Die Chancen der Probezeit
- In der Probezeit kann die bereits getroffene Ausbildungsentscheidung im betrieblichen Alltag geprüft werden. Dies ist eine Chance für den Betrieb als auch für den Auszubildenden herauszufinden, ob sie miteinander auskommen. Die Auszubildenden können feststellen, ob der Beruf und der Betrieb tatsächlich ihren Vorstellungen und Fähigkeiten entspricht. Die Probezeit sollte weder eine "Schonzeit" noch eine "Selektionszeit" sein.
- Kommt es zu einer Kündigung, sollte ein Auflösungsgespräch stattfinden, in dem die Gründe für diese Entscheidung benannt und besprochen werden. Nur so haben beide Seiten die Möglichkeit, ihre Verhalten zu überdenken und ggf. zu ändern.
- Die Probezeit sollte keine viermonatige Leistungskontrolle sein. Ob Auszubildende die notwendigen Fähigkeiten mitbringen, sollte größtenteils im Auswahlgespräch oder im Vorfeld des Ausbildungsbeginns, beispielsweise über ein Praktikum oder kleinere Arbeitsproben, geklärt werden.
Die Anforderungen an den Betrieb während der Probezeit Wichtig ist, dass den Auszubildenden in der Probezeit klar wird, was von ihnen erwartet und was im Laufe der Ausbildung auf sie zukommen wird. Das erfordert eine ausführliche Einführung in die betrieblichen Erfordernisse im Hinblick auf:
- Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit,
- den Umgang mit den Kunden,
- die Arbeitszeit, die zu erwartenden Überstunden,
- die Leistungsbereitschaft, die Eigeninitiative und das "Mitdenken",
- Form und Haltung bei der Arbeit.
Die Auszubildenden sollten klare Vorgaben für den Umgang mit formalen Regelungen erhalten bei:
- Krankheit,
- der Dokumentation der Arbeitszeit,
- der Urlaubsregelungen,
- dem Führen der Stundenzettel,
- dem Führen des Berichtsheftes.
Es sollte ein Ansprechpartner für die Auszubildenden festgelegt werden, damit sie ihre Probleme und Fragen bezüglich des Ausbildungsverhältnisses besprechen können.
Regelmäßige Gespräche (einmal wöchentlich) sind sinnvoll, in denen Betrieb und Auszubildende sich hinsichtlich der Ausbildungssituation austauschen können. Dabei sollte den Auszubildenden eine Rückmeldung über ihre Arbeitsleistungen und ihr Verhalten unter folgenden Gesichtspunkten gegeben werden:
- Was macht er gut,
- was macht er weniger gut,
- wo und wie sollte er sich verbessern.
Die Auszubildenden haben in diesen Gesprächen die Möglichkeit, Kritik, Wünsche und Fragen zu äußern. Unterstützt werden kann das durch folgende Fragen:
- Was gefüllt ihnen,
- was gefällt ihnen nicht,
- womit haben sie Probleme,
- was ist ihnen unklar?
Treten Lernschwächen auf - oder sind diese aufgrund früherer schulischer Leistungen zu erwarten - sollte rechtzeitig mit einer Förderung durch "ausbildungsbegleitende Hilfen " (abH) oder andere Maßnahmen begonnen werden.
Die Anforderungen an die Auszubildenden während der Probezeit Anhand der ersten Praxiserfahrungen können auch die Auszubildenden ihre Entscheidung prüfen hinsichtlich:
- der getroffenen Berufswahl,
- der Betriebswahl,
- ihrer eigenen motorischen und praktischen Fähigkeiten,
- ihrer gesundheitlichen Eignung für diesen Beruf.
Sie sollten aufgefordert werden, kein überangepasstes Verhalten zu zeigen, das sie auf Dauer nicht aufrecht erhalten können, um die Probezeit zu "überstehen", sondern aktiv:
- Probleme, Bedenken, unerfüllte Erwartungen etc. ansprechen,
- um Unterstützung bitten, wenn das Gefühl entsteht, eine Situation alleine nicht bewältigen zu können.
Kündigung in der Probezeit Kommt es zu einer Entscheidung gegen die Fortführung der Ausbildung, sollte diese möglichst früh getroffen und nicht bis zum Ende der viermonatigen Probezeit heraus gezögert werden. Dies erhöht für beide Seiten die Chance, einen neuen Auszubildenden bzw. einen neuen Ausbildungsplatz zu finden.
Für die Auszubildenden ist eine frühzeitige Entscheidung auch für den weiteren Verlauf ihrer Ausbildung (z. B. den Prüfungsablauf) wichtig. Finden sie nach der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses keinen Ausbildungsplatz in diesem Beruf und müssen sich daher für einen anderen Ausbildungsberuf entscheiden oder haben die Ausbildung beendet, da sie den Ausbildungsberuf wechseln wollen, muss die neue Ausbildung spätestens zwei Monate nach dem offiziellen Ausbildungsbeginn anfangen. Nur wenn sie in diesem Zeitraum ihre Ausbildung beginnen, können sie an den regulären Prüfungsterminen teilnehmen. Beginnt die neue Ausbildung später, finden die Prüfungen zu späteren Terminen statt. Das bedeutet, sie werden nicht in ihrem Klassenverband geprüft. So findet die Prüfungsvorbereitung für diese Auszubildenden nicht zu den Zeiten statt, zu denen alle anderen Auszubildenden vorbereitet bzw. geprüft werden. In der Regel müssen sie sich dann alleine auf die Prüfungen vorbereiten. Die Auszubildenden erhalten bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz Unterstützung von den Lehrlingswarten der Innungen, den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer, dem Arbeitsamt und von "Ausbildung - Bleib dran".
"Bleib dran" unterstützt die Auszubildenden und die Betriebe zudem bei der Aufarbeitung von Konflikten im Betrieb oder in der Schule. In Zusammenarbeit mit allen an der Berufsausbildung beteiligten Institutionen vermittelt "Bleib dran" Hilfe bei Problemen in der Ausbildung, damit ein Ausbildungsabbruch - egal von welcher Seite ausgehend - vermieden werden kann.
Für Rückfragen stehen unsere Ausbildungsberater zur Verfügung.
Mit freundlicher Genehmigung der Akademie für Arbeit und Politik der Universität Bremen. |