Wenn Jugendliche aufgrund ihrer Bewerbung oder auf anderem Wege für den Betrieb als potenzielle Auszubildende in die engere Wahl kommen, findet in der Regel ein Auswahl-, Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräch statt. Durch dieses Gespräch kann der Betrieb weitere Informationen über die Bewerber erhalten, auf deren Grundlage die endgültige Auswahl erfolgen kann. Ebenso können die Bewerber durch das Bewerbungsgespräch zusätzliche Informationen erhalten, die für ihn eine weitere Entscheidungshilfe für die Auswahl des Ausbildungsbetriebes und des Ausbildungsberufes darstellen können.
Um in dem Auswahlgespräch möglichst viele Informationen über die Bewerber zu erhalten und den Bewerbern wichtige Informationen über den Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb mitzuteilen, ist es sinnvoll, dem Gespräch eine Struktur zu geben. Deshalb sollten zuvor Auswahlkriterien entwickelt werden, anhand derer das Gespräch strukturiert werden kann.
Auswahlkriterien Der Entwicklung der Auswahlkriterien können beispielsweise folgende Überlegungen vorausgehen:
- Was hat dazu beigetragen, dass frühere Bewerber ihre Ausbildung im Betrieb erfolgreich abgeschlossen haben,
- welche Qualifikationen und Eigenschaften haben diese Auszubildenden mitgebracht,
- welche betrieblichen Bedingungen waren für die Auszubildenden im Verlauf der Ausbildung förderlich,
- welche Gründe gab es für den Misserfolg anderer Auszubildender im Betrieb,
- welche Schwierigkeiten hatten diese Auszubildenden,
- welche berufstypischen Bedingungen haben diesen Auszubildenden die Ausbildung erschwert?
Ausgehend von diesen Fragen können für die einzelnen Betriebe und Ausbildungsberufe spezielle Kriterien zur Auswahl der Auszubildenden entwickelt werden. Mittels dieser Kriterien kann dann das Bewerbungsgespräch strukturiert werden. Daneben gibt es noch eine Reihe von Informationen, die der Bewerber in der Regel schon mit der schriftlichen Bewerbung mitgeteilt hat und die eine Grundlage für die Einladung zum Vorstellungsgespräch bildeten. Wenn sich aufgrund der Bewerbung Fragen an den Bewerber ergeben, sollten diese im Bewerbungsgespräch geklärt werden.
Kriterien zur Auswahl schriftlicher Bewerbungen Sind die Unterlagen vollständig, fehlerfrei und ordentlich,
- wie fallen die letzten Schulzeugnisse aus (Noten in den für die Berufsausbildung wichtigen Bereichen),
- welche Hobbys hat der Bewerber,
- welche Begründung für die Berufsauswahl gibt der Bewerber an?
Der Kenntnisstand der Bewerber Über den Kenntnisstand der Bewerber liefert das Schulzeugnis wichtige Anhaltspunkte. Hat der Bewerber in einigen für die Berufsausbildung wichtigen Bereichen schlechte Schulnoten, sollte in dem Bewerbungsgespräch nach den Ursachen dafür gefragt werden. Um einen Eindruck über die Leistungsfähigkeit und die Neigungen und Interessen der Bewerber zu bekommen, können folgende Fragen helfen:
- Welches Unterrichtsfach wurde bevorzugt und warum,
- welche Schwierigkeiten gab es in der Schule,
- wie werden die eigenen schulischen Leistungen bewertet,
- was war das anspruchsvollste Werkstück/Rezept, das im Werken, in der Handarbeit oder im Hauswirtschaftsunterricht oder ggf. im Betriebspraktikum erbracht wurde?
Die körperliche Eignung der Bewerber Neben der Vorlage einer Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, die bei minderjährigen Bewerbern zum Abschluss des Ausbildungsvertrages nach dem Jugendschutzgesetz notwendig ist, sollte bereits im Bewerbungsgespräch über Fragen der körperlichen Eignung gesprochen werden. Der Bewerber sollte über die berufsüblichen körperlichen Belastungen aufgeklärt werden und es sollte gefragt werden, wie die Bewerber selbst ihre körperliche Eignung für den Ausbildungsberuf einschätzen. Folgende Fragen können dabei behilflich sein:
- Sind dem Bewerber die berufstypischen körperlichen Belastungen bekannt und sieht er darin ein Problem,
- ist der Bewerber den berufsüblichen körperlichen Belastungen gewachsen,
- sind die Wirbelsäule, Arme und Beine voll funktionstüchtig,
- sind die Atemorgane gesund,
- ist der Bewerber schwindelfrei (Bauberufe),
- hat der Bewerber Allergien (Staub, Lösungsmittel, Farbstoffe)?
Das Arbeitsverhalten der Bewerber Hier sollte geklärt werden, ob in diesem Berufsfeld eher Teamarbeit, selbständiges Arbeiten und/oder ein hohes Maß an Kreativität erforderlich ist. Es ist sinnvoll, ein Gespräch über die von dem Bewerber selbst bevorzugten Arbeitsweisen zu führen. Dabei können beispielsweise folgende Fragen hilfreich sein:
- Wird das allgemeine Arbeiten oder das Zusammenarbeiten mit anderen bevorzugt,
- wurden schon Nebentätigkeiten ausgeübt? Wenn ja, was hat ihnen an der Arbeit gefallen und was nicht,
- war es vorwiegend Einzel- oder Gruppenarbeit?
Eine weitere Möglichkeit, Aufschluss über das Arbeitsverhalten der Bewerber zu erhalten, ist die sog. "Schnupperlehre". Hier arbeiten die Bewerber über einen kurzen Zeitraum im betrieblichen Arbeitsalltag mit, Sie bietet gleichzeitig den Bewerbern die Möglichkeit, das im Betrieb übliche und gewünschte Arbeitsverhalten kennen zu lernen.
Die Motivation der Bewerber für die Berufs- und Betriebswahl Die Motivation wird in eher von außen gesteuerter Motivation und in Motivation aufgrund eher innerer Beweggründe unterschieden. Liegt der Schwerpunkt auf der außen gesteuerten Motivation, ist die Arbeitszeit, die Anzahl der Urlaubstage, das Ansehen des Berufes oder der Wunsch der Eltern und Erwartungen der Freunde ausschlaggebend für die Wahl des Ausbildungsberufes. Während bei der inneren Motivation das Interesse an dem Beruf selbst zentraler Grund für die Wahl ist. Hier muss der Betrieb entscheiden, welche Motivationslage ihm wichtig ist. Durch folgende Fragen kann der Betrieb etwas über die Motivation des Bewerbers erfahren:
- Welche Kenntnis gibt es schon über den Beruf und den Betrieb,
- wurde bereits ein Praktikum in diesem Berufsfeld absolviert,
- wie ist der Berufswunsch entstanden?
Die handwerklichen Fähigkeiten/das handwerkliche Geschick Die handwerkliche Geschicklichkeit, das räumliche Vorstellungsvermögen und die Fähigkeit zur Formerfassung können in kleinen Arbeitsproben geprüft werden.
Fazit Auswahlgespräche sind keine Garantie dafür, die richtigen Auszubildenden zu finden, aber sie stellen eine Stütze dar. Je mehr Informationen der Betrieb in dem Bewerbungsgespräch erhält, desto verlässlicher wird die Entscheidung, die der Betrieb treffen wird. Je genauer in dem Betrieb klar ist, was von den Auszubildenden hinsichtlich ihrer Fähigkeiten und ihres Arbeitsverhaltens erwartet wird, desto genauere Kriterien können für die Auswahl der Bewerber entwickelt werden. So erhöht sich die Chance, bereits im Bewerbungsgespräch prüfen zu können, ob der Bewerber die Erwartungen und Anforderungen erfüllt oder in Zukunft erfüllen kann. Ebenso gilt, je mehr die künftigen Auszubildenden über den künftigen Ausbildungsberuf und Betrieb wissen, desto genauer wissen sie, was sie erwartet und worauf sie sich einlassen. Wenn der Betrieb sich für einen Auszubildenden entschieden hat, sollte der Auszubildende ein Merkblatt erhalten, auf dem die Anforderungen an ihn während der Ausbildung aufgeführt sind.
Für Rückfragen stehen unsere Ausbildungsberater zur Verfügung. Mit freundlicher Genehmigung der Akademie für Arbeit und Politik der Universität Bremen. |